QS ist registriertes System für die Prüfung der Herkunftskennzeichnung
QS-Systempartner können sich in der QS-Datenbank für die Teilnahme an der Herkunftskennzeichen Deutschland der ZKHL anmelden
Die Teilnahme an der Herkunftskennzeichen Deutschland ist für alle Marktpartner in der QS-Datenbank transparent nachvollziehbar
Mit nur einem Häkchen können sich QS-Systempartner zukünftig in der Datenbank des QS-Systems zur Überprüfung für die neue Herkunftskennzeichnung der ZKHL anmelden, die dann im Rahmen eines regulären Audits durchgeführt wird. Die Herkunftskennzeichnung bietet Lebensmittelunternehmern und Lebensmittelherstellern die Möglichkeit, ihre Produkte als ausschließlich in Deutschland hergestellte Ware auszuloben. Alle Produktions- und Vermarktungsschritte müssen hierfür nachweislich in Deutschland stattgefunden haben. Über die systemimmanente Rückverfolgbarkeit des QS-Systems kann die QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) die für das Herkunftskennzeichen definierten Anforderungen entlang der gesamten Produktionsschritte transparent abbilden und überprüfen. QS-Geschäftsführer Dr. Alexander Hinrichs betont in diesem Zusammenhang, dass man den Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich halten wolle, indem die bewährten Strukturen des QS-Systems genutzt würden und sich so möglichst viele Synergien ergeben.
Alles in einem Audit Für QS-Systempartner ist das Vorgehen denkbar einfach: QS ist als Prüfsystem bei der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL), die das Herkunftszeichen Deutschland vergibt, registriert. Unternehmen aus dem QS-System, die mit der ZKHL eine Zeichennutzungsvereinbarung geschlossen haben, müssen sich deshalb nur mit einem Häkchen in der QS-Datenbank für die Überprüfung anmelden. Die beauftragte Zertifizierungsstelle erhält über die Datenbank die entsprechende Information und kann die korrekte Verwendung des Herkunftskennzeichen Deutschland anhand einer ZKHL-Zusatzcheckliste beim nächsten regulären QS-Audit direkt mit überprüfen.
Eine nachweislich lückenlose Herkunft QS stellt einen lückenlosen Nachweis über die Herkunft des Produktes sicher. Bei Obst Gemüse und Kartoffeln müssen sich lediglich die Unternehmen prüfen lassen, die auch die Ware mit dem Zeichen in den Handel bringen. Die ZKHL hat hier keine zusätzlichen Kontrollen von Zulieferern vorgesehen, da die Deklaration des Ursprungslandes sowohl auf dem Etikett als auch auf dem Lieferschein gesetzlich vorgeschrieben ist.
Über den Autor
Quelle: QS Qualität und Sicherheit GmbH / www.q-s.de
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