Herbizid Roundup Future: Zulassung derzeit teilweise wieder wirksam

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Über eine am 11. März 2025 veröffentlichte Fachmeldung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) aktuell nicht wirksam ist.

Am 24. April 2025 hat das BVL jedoch eine Ergänzung zur Fachmeldung veröffentlicht, wonach auf Antrag des Zulassungsinhabers die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheides vom 25. November 2024 hinsichtlich der untenstehenden Anwendungen angeordnet wird.
Bedingt durch den Bescheid seitens des BVL ist damit die Zulassung von Roundup Future in Obstgehölzen (ausgenommen: Himbeerartiges Beerenobst) gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter wieder wirksam (Anwendungsnummer 00A042-00/00-007)
Außerdem ist auch die Anwendung in Ackerbaukulturen, Wurzel- und Knollengemüse, Fruchtgemüse, Spargel und weiteren Gemüsekulturen wieder zulässig.

Das BVL weist allerdings darauf hin, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Deutsche Umwelthilfe e. V. vom 4. März 2025 weiterhin Bestand hat. Die Zulassung von Anwendungen in hier nicht genannten Kulturen/Anwendungsgebieten ist daher weiterhin nicht wirksam.

Weitere Details hierzu finden Sie auf der Webseite des BVL unter:
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2025/2025_04_25_Fa_Zulassung_Roundup_Future_teilweise_wirksam.html

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Quelle: BVL

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