Über eine am 11. März 2025 veröffentlichte Fachmeldung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) aktuell nicht wirksam ist.
Am 24. April 2025 hat das BVL jedoch eine Ergänzung zur Fachmeldung veröffentlicht, wonach auf Antrag des Zulassungsinhabers die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheides vom 25. November 2024 hinsichtlich der untenstehenden Anwendungen angeordnet wird. Bedingt durch den Bescheid seitens des BVL ist damit die Zulassung von Roundup Future in Obstgehölzen (ausgenommen: Himbeerartiges Beerenobst) gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter wieder wirksam (Anwendungsnummer 00A042-00/00-007) Außerdem ist auch die Anwendung in Ackerbaukulturen, Wurzel- und Knollengemüse, Fruchtgemüse, Spargel und weiteren Gemüsekulturen wieder zulässig.
Das BVL weist allerdings darauf hin, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Deutsche Umwelthilfe e. V. vom 4. März 2025 weiterhin Bestand hat. Die Zulassung von Anwendungen in hier nicht genannten Kulturen/Anwendungsgebieten ist daher weiterhin nicht wirksam.
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Gibt es zu viele oder zu wenige Pflanzenschutzmittel? Die neue Engpass-Analyse im Pflanzenschutz-Informationssystem „PS Info“ bietet einen kostenlosen Faktencheck zu aktuellen und historischen Zulassungen. Damit ist eine fachlich informierte Debatte möglich.
Nach den Spätfrösten im April haben nun fast schon erwartungsgemäß Hagel, Sturm und Starkregen zugeschlagen. Ein Sturmtief wütete Ende am ersten Maiwochenende vor allem in einem Streifen von Ehingen (Donau) über Ulm und Augsburg bis nach München. Aber auch der Breisgau sowie Teile von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen waren betroffen.
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.