Über eine am 11. März 2025 veröffentlichte Fachmeldung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) aktuell nicht wirksam ist.
Am 24. April 2025 hat das BVL jedoch eine Ergänzung zur Fachmeldung veröffentlicht, wonach auf Antrag des Zulassungsinhabers die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheides vom 25. November 2024 hinsichtlich der untenstehenden Anwendungen angeordnet wird. Bedingt durch den Bescheid seitens des BVL ist damit die Zulassung von Roundup Future in Obstgehölzen (ausgenommen: Himbeerartiges Beerenobst) gegen Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter wieder wirksam (Anwendungsnummer 00A042-00/00-007) Außerdem ist auch die Anwendung in Ackerbaukulturen, Wurzel- und Knollengemüse, Fruchtgemüse, Spargel und weiteren Gemüsekulturen wieder zulässig.
Das BVL weist allerdings darauf hin, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Deutsche Umwelthilfe e. V. vom 4. März 2025 weiterhin Bestand hat. Die Zulassung von Anwendungen in hier nicht genannten Kulturen/Anwendungsgebieten ist daher weiterhin nicht wirksam.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.