Das Schnellwarnsystem für Futter- und Lebensmittel (RASFF) der Europäischen Kommission veröffentlichte am 4. März 2024 eine Bekanntmachung, dass in marokkanischen Erdbeeren Der Erreger für Hepatitis A nachgewiesen wurde. Die Mitteilung kam aus Spanien, das seit Anfang 2024 insgesamt 26 Warnungen zur Lebensmittelsicherheit herausgegeben hat. Vier der Warnungen betrafen importierte Früchte.
Obwohl es keine gemeldeten Erkrankungen im Zusammenhang mit der Mitteilung vom 4. März gab, stufte das RASFF das Risiko als "schwerwiegend" ein, da in den Analysen der maximal zulässige Gehalt von 25 g dieses Schadstoffs überschritten wurde. Wenn eine Sendung auf diese Weise an der Grenze zurückgewiesen wird, beginnen die Behörden nach den geltenden Vorschriften mit der Verarbeitung und Vernichtung des Produkts - je nach Art des Lebensmittels und seinen Eigenschaften. Dadurch wird vermieden, dass die Lebensmittelsicherheit und die Gesundheit der Verbraucher gefährdet werden.
Es ist indes bereits die zweite Bekanntmachung, die Spanien in diesem Jahr für marokkanische Erdbeeren herausgegeben hat. Die erste Meldung erfolgte am 14. Februar 2024 über den Nachweis des Norovirus-Genotyps II. Weitere Produktwarnungen aus Spanien wurden in diesem Jahr für Spargel aus Peru und getrocknete Trauben aus Usbekistan herausgegeben.
Importe von außerhalb der EU werden aktuell besonders genau untersucht, weil die Proteste von Landwirten in ganz Europa weiter zunehmen. Insbesondere Spanien fordert die EU auf, die gleichen Klauseln und Anforderungen für ausländische Produkte zu übernehmen, wie sie den lokalen Erzeugern auferlegt werden. So hat der Bauernverband von Valencia (AVA-ASAJA) beispielsweise interveniert und die Behörden aufgefordert, dringend Maßnahmen zu ergreifen. An die Verbraucher gerichtet rief der Verband dazu auf, sich für lokal angebaute Huelva-Erdbeeren zu entscheiden, da sie "sicher zu konsumieren" sind. Und er hat Verbraucherschutzorganisationen auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.
Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen.
Das Bundeskabinett hat die von Minister Cem Özdemir vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können.
Wenn große Mengen und gute Qualität nicht reichen: Wettbewerbsdruck und unzureichende Nachfrage machen der französischen Steinobstbranche in diesem Sommer zu schaffen.
Um dauerhaft und flächendeckend eine biodiversitätsfreundlichere Agrarlandschaft zu erreichen, ist die intensive und konstruktive Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren aus Landwirtschaft und Naturschutz (Verbände, Behörden, Praxis, Wissenschaft etc.) eine zentrale Voraussetzung.
Eine gesicherte Wasserversorgung wird in den kommenden Jahren mehr denn je zur Grundvoraussetzung für einen wirtschaftlich erfolgreichen Obstanbau in Deutschland werden. Gleichzeitig sind die Genehmigungsverfahren kompliziert, auch, weil viele Behörden den ökologischen Nutzen von Bewässerungsstrukturen – insbesondere in Trockengebieten, nach wie vor verkennen.
Auch wenn die EU-Behörde Efsa nach den umfangreichsten Untersuchungen aller Zeiten den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat für weitgehend unbedenklich erklärt hat, bedeutet dies per se nicht, dass Glyphosat in Deutschland eine Zukunft hat.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten...
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.