Martin Hahn MdL, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bezieht Position zu Mindestlohn, Saisonarbeitskräften und weiteren drängenden Themen des Obstbaus.
Eine mehr als schwierige Situation am Obstmarkt, steigende Arbeitskosten, zunehmende Wetterextreme und immer größere Wettbewerbsnachteile gegenüber dem europäischen Ausland führen bei immer mehr Betrieben zu der Existenzfrage: Hat der Obstbau in Deutschland überhaupt noch eine Zukunft?
In unserem Gespräch mit Hubert Bernhard, Präsident des Landesverbands Erwerbsobstbau Baden-Württemberg und stellvertretender Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, bezieht Martin Hahn deutlich Stellung: Er unterstützt eine praktikablere Drittstaatenregelung sowie eine Abschlagsregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte, um die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Obstbaus zu sichern.
Darüber hinaus diskutieren wir die Fragen:
Wie kann die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Obstbaus langfristig erhalten werden?
Welche Folgen haben Klimawandel, Frost, Hagel und Trockenheit für unsere Betriebe?
Welche politischen Entscheidungen sind jetzt notwendig?
Welche Chancen bieten Innovationen wie die Agri-Photovoltaik?
Am Ende steht trotz aller Krisenthemen eine klare Haltung: Der deutsche Obstbau hat mit die besten Produkte Europas – jetzt kommt es darauf an, das auch zu zeigen und die nächste Generation für den Beruf zu gewinnen. Umso wichtiger ist es, dass Politik und Praxis jetzt gemeinsam die richtigen Weichen stellen. Hören Sie, was Martin Hahn und Hubert Bernhard am Ende trotz allem Mut macht!
Über den Autor
Fachgruppe Obstbau; Joerg Hilbers (Geschäftsführer); Martin Hahn (MdL), Bündnis 90/Die Grünen; Hubert Bernhard, stellv. Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.