Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine neue Pflanzenschutzverordnung vorgelegt (SUD), s. auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Anhang. Für die Verordnung sind u. a. folgende Maßnahmen und Ziele geplant:
Halbierung des Risikopotentials durch Pflanzenschutzmittel (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017)
Halbierung des Einsatzes von gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017)
Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in sensitiven Gebieten (z.B. NSG, Natura 2000, FFH).
Ziel dieser Vorschläge ist es, „…den Verlust an biologischer Vielfalt in Europa zu stoppen…“, eine dauerhafte Ernährungssicherheit zu gewährleisten und unsere Gesundheit zu schützen“.
Das entsprechende Schreiben der EU können Sie hier einsehen
Aus Sicht der Bundesfachgruppe Obstbau sind die genannten Maßnahmen nicht geeignet, diese Ziele im Obstbau zu erreichen. Vielmehr werden sie das Gegenteil bewirken.
Eine Reihe unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen der vergangenen Jahre hat eine außergewöhnlich hohe Biodiversität in Obstanlagen nachgewiesen. So sind einige Naturschutzgebiete erst entstanden, weil dort Obstbau betrieben wird. Wesentliche Unterschiede in der Artenvielfalt zwischen konventionell-integrierter und ökologischer Produktionsweise konnten in drei vergleichenden Forschungsvorhaben nicht festgestellt werden.
Das Potential zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau wurde im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem Modellvorhaben „Demonstrationsbetriebe Pflanzenschutz“ untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchungen war eine Einsparung von Pflanzenschutzmitteln über das notwendige Maß kaum möglich. Nur im Rückblick hätte man auf einzelne und wenige Maßnahmen verzichten können, damit jedoch die Produktionssicherheit massiv gefährdet.
Ihre Rückmeldung zu dem Verordnungsentwurf
Die EU gibt Institutionen, Betrieben und Einzelpersonen die Möglichkeit, bis zum 22. August 2022Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf zu geben. Als Bundesfachgruppe Obstbau und über unsere Trägerverbände haben wir uns entsprechend beteiligt. Aufgrund der extremen Betroffenheit des Obstbaus halten wir darüber hinaus eine breite Beteiligung von Betrieben und Einzelpersonen für erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur individuell formulierte Stellungnahmen beachtet werden.
Unter folgendem Link können Sie bis zum 22. August 2022 Ihre Betroffenheit ausdrücken:
Nach den massiven Hagel- und Sturmschäden in diesem Jahr hat Polens Agrarminister Czesław Siekierski Änderungen bei den Versicherungsregelungen angekündigt. Wie diese aussehen werden, ließ er allerdings vorerst offen.
Zum Schutz von Anwendenden, Verbrauchern und der Umwelt beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln hat der Gesetzgeber strenge Vorgaben erlassen. Gleichzeitig setzen sich die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln für eine sichere Verwendung ihrer Produkte ein.
”In den vergangenen zehn Jahren haben wir immer häufiger von europäischen Kollegen gehört, dass in bestimmten Kulturen, sei es im Gemüsebau, im Obstbau oder in der gartenbaulichen Pflanzenproduktion, die Produktion einfach eingestellt wurde, weil es an Lösungen zur Bekämpfung von Schädlingen oder Krankheiten fehlt”...
Ohne Bienen keine Äpfel. Insbesondere Wildbienen sind für frühe Sorten elementar, da sie auch bei kühlen Temperaturen fliegen. Seit 15 Jahren setzen sich die genossenschaftlich vermarktenden Obstbauern der Bodenseeregion im Rahmen eines Apfelprojekts aktiv für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt ein.
Saisonarbeitskräfte sind bei der Obsternte unentbehrlich. Seit mehr als fünf Jahren beschäftigt sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) intensiv mit dem Thema Saisonarbeit, um Betriebe und deren Saisonarbeitskräfte bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Laut Experten von EastFruit gehören frisches Obst und Gemüse zu den am wenigsten markengeschützten und markenfähigen Lebensmittelkategorien. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Ausnahmen von dieser Regel besonders deutlich auf.
Die Frostnächte im April und Mai haben in Polen an allen Arten von Obstgehölzen erhebliche Schäden verursacht. Am stärksten betroffen sind Süß- und Sauerkirschen. Die Schäden an Apfelbäumen variieren je nach Standort der Obstanlage und Sorte.
Der EU-Haushalt im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) soll neu strukturiert werden. Für Landwirte könnte das Haushaltskürzungen bedeuten, denn die Mittel sollen dann auch in die Aufrüstung fließen.
Anlässlich der 32. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL berichtete Vorstandssprecher Dr. Philipp Schönbach über das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. „Früher als gewöhnlich waren 2024 die ersten schweren Hagelschäden zu verzeichnen.
Alois Rainer heißt der neue Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Der gelernte Metzger stammt aus Straubing in Niederbayern, ist verheiratet und Vater von zwei Söhnen. Er war von 1996 bis 2013 Bürgermeister seiner Heimatgemeinde Haibach und ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Über eine am 11. März 2025 veröffentlichte Fachmeldung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) aktuell nicht wirksam ist.