Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine neue Pflanzenschutzverordnung vorgelegt (SUD), s. auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Anhang. Für die Verordnung sind u. a. folgende Maßnahmen und Ziele geplant:
Halbierung des Risikopotentials durch Pflanzenschutzmittel (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017)
Halbierung des Einsatzes von gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017)
Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in sensitiven Gebieten (z.B. NSG, Natura 2000, FFH).
Ziel dieser Vorschläge ist es, „…den Verlust an biologischer Vielfalt in Europa zu stoppen…“, eine dauerhafte Ernährungssicherheit zu gewährleisten und unsere Gesundheit zu schützen“.
Das entsprechende Schreiben der EU können Sie hier einsehen
Aus Sicht der Bundesfachgruppe Obstbau sind die genannten Maßnahmen nicht geeignet, diese Ziele im Obstbau zu erreichen. Vielmehr werden sie das Gegenteil bewirken.
Eine Reihe unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen der vergangenen Jahre hat eine außergewöhnlich hohe Biodiversität in Obstanlagen nachgewiesen. So sind einige Naturschutzgebiete erst entstanden, weil dort Obstbau betrieben wird. Wesentliche Unterschiede in der Artenvielfalt zwischen konventionell-integrierter und ökologischer Produktionsweise konnten in drei vergleichenden Forschungsvorhaben nicht festgestellt werden.
Das Potential zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau wurde im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem Modellvorhaben „Demonstrationsbetriebe Pflanzenschutz“ untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchungen war eine Einsparung von Pflanzenschutzmitteln über das notwendige Maß kaum möglich. Nur im Rückblick hätte man auf einzelne und wenige Maßnahmen verzichten können, damit jedoch die Produktionssicherheit massiv gefährdet.
Ihre Rückmeldung zu dem Verordnungsentwurf
Die EU gibt Institutionen, Betrieben und Einzelpersonen die Möglichkeit, bis zum 22. August 2022Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf zu geben. Als Bundesfachgruppe Obstbau und über unsere Trägerverbände haben wir uns entsprechend beteiligt. Aufgrund der extremen Betroffenheit des Obstbaus halten wir darüber hinaus eine breite Beteiligung von Betrieben und Einzelpersonen für erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur individuell formulierte Stellungnahmen beachtet werden.
Unter folgendem Link können Sie bis zum 22. August 2022 Ihre Betroffenheit ausdrücken:
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.