Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine neue Pflanzenschutzverordnung vorgelegt (SUD), s. auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Anhang. Für die Verordnung sind u. a. folgende Maßnahmen und Ziele geplant:
Halbierung des Risikopotentials durch Pflanzenschutzmittel (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017)
Halbierung des Einsatzes von gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017)
Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in sensitiven Gebieten (z.B. NSG, Natura 2000, FFH).
Ziel dieser Vorschläge ist es, „…den Verlust an biologischer Vielfalt in Europa zu stoppen…“, eine dauerhafte Ernährungssicherheit zu gewährleisten und unsere Gesundheit zu schützen“.
Das entsprechende Schreiben der EU können Sie hier einsehen
Aus Sicht der Bundesfachgruppe Obstbau sind die genannten Maßnahmen nicht geeignet, diese Ziele im Obstbau zu erreichen. Vielmehr werden sie das Gegenteil bewirken.
Eine Reihe unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen der vergangenen Jahre hat eine außergewöhnlich hohe Biodiversität in Obstanlagen nachgewiesen. So sind einige Naturschutzgebiete erst entstanden, weil dort Obstbau betrieben wird. Wesentliche Unterschiede in der Artenvielfalt zwischen konventionell-integrierter und ökologischer Produktionsweise konnten in drei vergleichenden Forschungsvorhaben nicht festgestellt werden.
Das Potential zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau wurde im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem Modellvorhaben „Demonstrationsbetriebe Pflanzenschutz“ untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchungen war eine Einsparung von Pflanzenschutzmitteln über das notwendige Maß kaum möglich. Nur im Rückblick hätte man auf einzelne und wenige Maßnahmen verzichten können, damit jedoch die Produktionssicherheit massiv gefährdet.
Ihre Rückmeldung zu dem Verordnungsentwurf
Die EU gibt Institutionen, Betrieben und Einzelpersonen die Möglichkeit, bis zum 22. August 2022Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf zu geben. Als Bundesfachgruppe Obstbau und über unsere Trägerverbände haben wir uns entsprechend beteiligt. Aufgrund der extremen Betroffenheit des Obstbaus halten wir darüber hinaus eine breite Beteiligung von Betrieben und Einzelpersonen für erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur individuell formulierte Stellungnahmen beachtet werden.
Unter folgendem Link können Sie bis zum 22. August 2022 Ihre Betroffenheit ausdrücken:
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.