Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine neue Pflanzenschutzverordnung vorgelegt (SUD), s. auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Anhang. Für die Verordnung sind u. a. folgende Maßnahmen und Ziele geplant:
Halbierung des Risikopotentials durch Pflanzenschutzmittel (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017)
Halbierung des Einsatzes von gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017)
Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in sensitiven Gebieten (z.B. NSG, Natura 2000, FFH).
Ziel dieser Vorschläge ist es, „…den Verlust an biologischer Vielfalt in Europa zu stoppen…“, eine dauerhafte Ernährungssicherheit zu gewährleisten und unsere Gesundheit zu schützen“.
Das entsprechende Schreiben der EU können Sie hier einsehen
Aus Sicht der Bundesfachgruppe Obstbau sind die genannten Maßnahmen nicht geeignet, diese Ziele im Obstbau zu erreichen. Vielmehr werden sie das Gegenteil bewirken.
Eine Reihe unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen der vergangenen Jahre hat eine außergewöhnlich hohe Biodiversität in Obstanlagen nachgewiesen. So sind einige Naturschutzgebiete erst entstanden, weil dort Obstbau betrieben wird. Wesentliche Unterschiede in der Artenvielfalt zwischen konventionell-integrierter und ökologischer Produktionsweise konnten in drei vergleichenden Forschungsvorhaben nicht festgestellt werden.
Das Potential zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau wurde im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem Modellvorhaben „Demonstrationsbetriebe Pflanzenschutz“ untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchungen war eine Einsparung von Pflanzenschutzmitteln über das notwendige Maß kaum möglich. Nur im Rückblick hätte man auf einzelne und wenige Maßnahmen verzichten können, damit jedoch die Produktionssicherheit massiv gefährdet.
Ihre Rückmeldung zu dem Verordnungsentwurf
Die EU gibt Institutionen, Betrieben und Einzelpersonen die Möglichkeit, bis zum 22. August 2022Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf zu geben. Als Bundesfachgruppe Obstbau und über unsere Trägerverbände haben wir uns entsprechend beteiligt. Aufgrund der extremen Betroffenheit des Obstbaus halten wir darüber hinaus eine breite Beteiligung von Betrieben und Einzelpersonen für erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur individuell formulierte Stellungnahmen beachtet werden.
Unter folgendem Link können Sie bis zum 22. August 2022 Ihre Betroffenheit ausdrücken:
Die Erdbeersaison hat in Huelva begonnen - der Region, in der fast 98 % der spanischen Erdbeeren produziert werden. In diesem Jahr wird mit einer Produktion von 221.412 Tonnen gerechnet, das sind ca. 9 % weniger als im Vorjahr.
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.