Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine neue Pflanzenschutzverordnung vorgelegt (SUD), s. auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Anhang. Für die Verordnung sind u. a. folgende Maßnahmen und Ziele geplant:
Halbierung des Risikopotentials durch Pflanzenschutzmittel (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017)
Halbierung des Einsatzes von gefährlicheren Pflanzenschutzmitteln (Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015-2017)
Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in sensitiven Gebieten (z.B. NSG, Natura 2000, FFH).
Ziel dieser Vorschläge ist es, „…den Verlust an biologischer Vielfalt in Europa zu stoppen…“, eine dauerhafte Ernährungssicherheit zu gewährleisten und unsere Gesundheit zu schützen“.
Das entsprechende Schreiben der EU können Sie hier einsehen
Aus Sicht der Bundesfachgruppe Obstbau sind die genannten Maßnahmen nicht geeignet, diese Ziele im Obstbau zu erreichen. Vielmehr werden sie das Gegenteil bewirken.
Eine Reihe unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen der vergangenen Jahre hat eine außergewöhnlich hohe Biodiversität in Obstanlagen nachgewiesen. So sind einige Naturschutzgebiete erst entstanden, weil dort Obstbau betrieben wird. Wesentliche Unterschiede in der Artenvielfalt zwischen konventionell-integrierter und ökologischer Produktionsweise konnten in drei vergleichenden Forschungsvorhaben nicht festgestellt werden.
Das Potential zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau wurde im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in dem Modellvorhaben „Demonstrationsbetriebe Pflanzenschutz“ untersucht. Im Ergebnis dieser Untersuchungen war eine Einsparung von Pflanzenschutzmitteln über das notwendige Maß kaum möglich. Nur im Rückblick hätte man auf einzelne und wenige Maßnahmen verzichten können, damit jedoch die Produktionssicherheit massiv gefährdet.
Ihre Rückmeldung zu dem Verordnungsentwurf
Die EU gibt Institutionen, Betrieben und Einzelpersonen die Möglichkeit, bis zum 22. August 2022Rückmeldungen zu dem Verordnungsentwurf zu geben. Als Bundesfachgruppe Obstbau und über unsere Trägerverbände haben wir uns entsprechend beteiligt. Aufgrund der extremen Betroffenheit des Obstbaus halten wir darüber hinaus eine breite Beteiligung von Betrieben und Einzelpersonen für erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass nur individuell formulierte Stellungnahmen beachtet werden.
Unter folgendem Link können Sie bis zum 22. August 2022 Ihre Betroffenheit ausdrücken:
Aktuell gibt es kaum verlässliche Zahlen zum Anbauumfang von Haselnüssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Um fundierte Daten zu Anbauflächen und verwendeten Anbausystemen in den drei Ländern zu erheben, wurde eine wissenschaftliche Umfrage entwickelt.
Hajo Hinrichs, Präsident des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, haben sich in einem Schreiben an Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandt. Sie bringen darin die Sorge des Berufsstandes zur prekären Pflanzenschutzmittelzulassungssituation im Bereich der Obstreisermuttergärten zum Ausdruck.
Der zunehmende Anbau in Folientunneln oder Gewächshäusern hat in unserem Nachbarland zu einer Verdreifachung der Erträge bei gleichzeitiger Reduzierung der Anbaufläche geführt. Daten des niederländischen Statistikamtes (CBS), die vom Portal Dutch News veröffentlicht wurden, zeigen, dass die Niederlande das Jahr 2024 mit einem neuen Rekord in der Erdbeerproduktion mit 86 Millionen kg abgeschlossen haben.
Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.