Auch wenn die EU-Behörde Efsa nach den umfangreichsten Untersuchungen aller Zeiten den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat für weitgehend unbedenklich erklärt hat, bedeutet dies per se nicht, dass Glyphosat in Deutschland eine Zukunft hat.
Die Efsa hatte verkündet, dass in der Risikobewertung in Bezug auf das von Glyphosat ausgehende Risiko für Mensch und Umwelt "keine kritischen Problembereiche ermittelt werden konnten“ Damit sehe die Efsa auch keine wissenschaftlichen Einwände gegen eine Verlängerung der Zulassung für Glyphosat.
Landwirtschaftsminister Özdemir hat bereits Bedenken angemeldet. Er bemängelte, dass mögliche Risiken für die Ernährung der Verbraucher und für Wasserpflanzen sowie die Auswirkungen auf die Artenvielfalt noch nicht abschließend bewertet worden seien. Eine Anfrage des DRV, ob es bei dem Anwendungsverbot für Glyphosat ab 2024 in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bliebe, selbst wenn EU-weit eine Verlängerung der bestehenden oder eine Erneuerung der bisherigen Genehmigung ausgesprochen werden würde, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft entsprechend seit April 2023 nicht beantwortet.
Und auch die Deutsche Umwelthilfe (DHU) ließ sofort nach Verkündigung der Efsa-Studie verlauten, dass Glyphosat wie kein anderes Produkt dafür verantwortlich sei, dass Insekten und Vögel aus der Kulturlandschaft verschwänden. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Efsa-Entscheidung hat die DUH gemeinsam mit Foodwatch angekündigt, in Deutschland gegen die Zulassung von Roundup zu klagen. Die Begründung: Glyphosat wirke "extrem schädlich auf die Artenvielfalt und vernichte nahezu alle wildwachsenden Pflanzen auf Äckern". Der Stoff gelange zudem "in erheblichem Ausmaß" in Böden und Gewässer und werde sogar in der Luft gemessen.
Umfrage zu Glyphosat: Machen Sie mit! das Umfrageinstitut Civey hat eine Umfrage über eine mögliche Wiederzulassung von Glyphosat gestartet. Ob die Umfrage einen Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Bundesregierung hat, sei dahingestellt. Erschreckend ist allerdings, dass sich der überwiegende Teil der bislang Teilgenommenen eindeutig für ein Glyphosatverbot ausgesprochen hat. Umso wichtiger ist es, dass möglichst viele Vertreter der Praxis an der Umfrage teilnehmen.
Der deutsche Obstbau kränkelt. Rasant gestiegene Produktionskosten, sinkender Konsum und massiver Angebotsdruck durch Billigimporte lassen viele Obstbauern um ihre Zukunft fürchten. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir stellte sich den Fragen des Berufsstandes am Donnerstagnachmittag in Jork.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.