Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Die EU-Kommission hatte Glyphosat für zehn weitere Jahre genehmigt. Und auch wenn Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, die Entscheidung der EU-Kommission für falsch hält, musste das deutsche Pflanzenschutzrecht angepasst werden, damit die Landwirte Planungssicherheit haben.
In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde von der Vorgängerregierung im Jahr 2021 ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten. Die Eilverordnung regelt nun übergangsweise, dass bestehende Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat und entsprechende Sanktionen weiterhin gelten. So werden auch die geltenden Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat fortgesetzt, wie zum Beispiel das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten. Im nächsten Schritt will das BMEL nun die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags überarbeiten.
Bundesminister Özdemir vertritt nach wie vor die Ansicht, dass Glyphosat „ohne Zweifel“ der Artenvielfalt schadet. Für ihn passen Moderner Pflanzenbau und ein fast 50 Jahre altes Totalherbizid einfach nicht zusammen. „Ich hätte gern gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren „Nein“ gestimmt. Leider ließ sich hierzu innerhalb der Bundesregierung keine Einigung herstellen. Mir blieb in Brüssel deshalb gemäß unserer gemeinsamen Geschäftsordnung nur die Enthaltung.“
Für eine Anschlussregelung an die Eilverordnung erarbeitet das BMEL nun eine Änderung der Pflanzenschutzschutz-Anwendungsverordnung. Minister Özdemir will dabei der Koalitionsvereinbarung zu Glyphosat trotz EU-Genehmigung so weit wie möglich nachkommen. „Wir müssen die Artenvielfalt schützen, damit wir auch morgen sichere Ernten einfahren können“, erklärte er. „Wir werden prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken.“
Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) hat einem Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zugestimmt, der die Rückstandshöchstgehalte für Acetamiprid aus gesundheitlichen Vorsorgegründen absenkt.
Sturm Laurence Ende März hat in Huelva neben heftigen Regenfällen auch zwei Tornados verursacht. Aktuellen Schätzungen zufolge entstanden dadurch erhebliche Schäden an 300 bis 400 Hektar Folientunneln für Obst (hauptsächlich Erdbeeren).
Chemischer Pflanzenschutz steht in der öffentlichen Kritik – auch wenn er weltweit die Ernten sichert. In den letzten Jahren sind viele Mittel vom Markt verschwunden, die Zulassung neuer Wirkstoffe gestaltet sich langwierig.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.