Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Die EU-Kommission hatte Glyphosat für zehn weitere Jahre genehmigt. Und auch wenn Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, die Entscheidung der EU-Kommission für falsch hält, musste das deutsche Pflanzenschutzrecht angepasst werden, damit die Landwirte Planungssicherheit haben.
In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde von der Vorgängerregierung im Jahr 2021 ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten. Die Eilverordnung regelt nun übergangsweise, dass bestehende Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat und entsprechende Sanktionen weiterhin gelten. So werden auch die geltenden Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat fortgesetzt, wie zum Beispiel das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten. Im nächsten Schritt will das BMEL nun die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags überarbeiten.
Bundesminister Özdemir vertritt nach wie vor die Ansicht, dass Glyphosat „ohne Zweifel“ der Artenvielfalt schadet. Für ihn passen Moderner Pflanzenbau und ein fast 50 Jahre altes Totalherbizid einfach nicht zusammen. „Ich hätte gern gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren „Nein“ gestimmt. Leider ließ sich hierzu innerhalb der Bundesregierung keine Einigung herstellen. Mir blieb in Brüssel deshalb gemäß unserer gemeinsamen Geschäftsordnung nur die Enthaltung.“
Für eine Anschlussregelung an die Eilverordnung erarbeitet das BMEL nun eine Änderung der Pflanzenschutzschutz-Anwendungsverordnung. Minister Özdemir will dabei der Koalitionsvereinbarung zu Glyphosat trotz EU-Genehmigung so weit wie möglich nachkommen. „Wir müssen die Artenvielfalt schützen, damit wir auch morgen sichere Ernten einfahren können“, erklärte er. „Wir werden prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken.“
Seit über 20 Jahren laufen an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim Anbau- und Sortenversuche mit Kiwibeeren oder „Mini-Kiwi“ (Actinidia arguta).
Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine neue Pflanzenschutzverordnung vorgelegt (SUD), s. auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Anhang.
Die BLE veröffentlicht wöchentlich eine Marktbeobachtung von Obst und Gemüse mit Beiträgen von den Großmärkten Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, München und Berlin.
(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
Der Weg ist frei für das erste von zwei zielgerichteten Hilfsprogrammen für die Landwirtinnen und Landwirte, die besonders unter den Folgen des Ukraine-Kriegs leiden:.
Erst die Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine. Die Gesellschaft ist durch die sehr hohe Inflationsrate stark verunsichert und verändert ihr Konsumverhalten.
Am 13. Mai 2022 eröffnete Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann die neu errichtete Agri-Photovoltaikanlage auf dem Obsthof Bernhard in Kressbronn am Bodensee.