Glyphosat-Eilverordnung tritt zum 31.12. in kraft

BMEL
6088

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.

Die EU-Kommission hatte Glyphosat für zehn weitere Jahre genehmigt. Und auch wenn Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, die Entscheidung der EU-Kommission für falsch hält, musste das deutsche Pflanzenschutzrecht angepasst werden, damit die Landwirte Planungssicherheit haben.

In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde von der Vorgängerregierung im Jahr 2021 ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten. Die Eilverordnung regelt nun übergangsweise, dass bestehende Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat und entsprechende Sanktionen weiterhin gelten. So werden auch die geltenden Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat fortgesetzt, wie zum Beispiel das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten. Im nächsten Schritt will das BMEL nun die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags überarbeiten.

Bundesminister Özdemir vertritt nach wie vor die Ansicht, dass Glyphosat „ohne Zweifel“ der Artenvielfalt schadet. Für ihn passen Moderner Pflanzenbau und ein fast 50 Jahre altes Totalherbizid einfach nicht zusammen. „Ich hätte gern gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren „Nein“ gestimmt. Leider ließ sich hierzu innerhalb der Bundesregierung keine Einigung herstellen. Mir blieb in Brüssel deshalb gemäß unserer gemeinsamen Geschäftsordnung nur die Enthaltung.“

Für eine Anschlussregelung an die Eilverordnung erarbeitet das BMEL nun eine Änderung der Pflanzenschutzschutz-Anwendungsverordnung. Minister Özdemir will dabei der Koalitionsvereinbarung zu Glyphosat trotz EU-Genehmigung so weit wie möglich nachkommen. „Wir müssen die Artenvielfalt schützen, damit wir auch morgen sichere Ernten einfahren können“, erklärte er. „Wir werden prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken.“

Über den Autor

BMEL

News & Infos

News & Infos

Ziel: Resiliente und krisenfeste Landwirtschaft

Deutschland und Frankreich vereinbaren enge Zusammenarbeit in zentralen Fragen europäischer Landwirtschaftspolitik

BMEL
6482
News & Infos

Zahl der Ausbildungs-Neuabschlüsse im Gartenbau weiter gesunken

Mit Sorge nimmt der Berufsstand die neuen Ausbildungszahlen im Gartenbau zur Kenntnis. Laut BiBB-Auswertung ging die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge mit Stichtag 30. September 2022 um 13,1 % zurück.

ZVG
6215
News & Infos

Obstanbau in Südtirol zu Unrecht diffamiert

Auf Basis einer Pressemeldung des „Umweltinstituts München“ haben kürzlich die Süddeutsche Zeitung, der Bayerische Rundfunk und der (neue) Tagesschau-Podcast „11 KM“ die Apfelproduktion an den Pranger gestellt.

Südtiroler Arbeitsgruppe Landwirtschaft
6645
News & Infos

Kost und Logis

Saisonkräfte unterbringen und verpflegen

Christine Schonschek
0
News & Infos

Fruchtwelt Bodensee: Wichtige Kommunikationsplattform in schwierigen Zeiten

Die Fruchtwelt Bodensee in Friedrichshafen öffnete in diesem Jahr außerplanmäßig vom 13. bis 15. Januar 2023 ihre Tore.

Dr. Annette Urbanietz
0
News & Infos

Mittelempfehlungen und Hinweise zum Pflanzenschutz in Steinobst 2023

Stand: 16. Januar 2023

Fachgruppe OBSTBAU
0
News & Infos

Glyphosat kann 2023 eingesetzt werden

Wie erwartet hat die EU-Kommission den Herbizidwirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2023 - also um genau ein Jahr - verlängert.

BayerCropScience
7466
News & Infos

Erschwernisausgleich für Pflanzenschutzauflagen in Schutzgebieten genehmigt

Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.

Fachgruppe OBSTBAU
7453
News & Infos

Landwirtschaftliche Alterskasse: Beitrag steigt infolge höheren Durchschnittsentgelts

In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.

SVLG
7756
News & Infos

Mittelempfehlungen und Hinweise zum Pflanzenschutz in Strauchbeeren 2023

Stand: 21. Dezember 2022

Fachgruppe OBSTBAU
0
News & Infos

Viele Herausforderungen, aber auch Chancen für deutsches Beerenobst

Rund 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren vom 7. bis 10. November zum Beerenobstseminar I nach Grünberg gekommen.

Michael Schotten
0
News & Infos

Echte Entlastung bei der Lagerung von Äpfeln! Gesetzentwurf zur Strompreisbremse hat erste Lesung im Bundestag passiert

Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.

Joerg Hilbers
6896
Anzeige