Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Die EU-Kommission hatte Glyphosat für zehn weitere Jahre genehmigt. Und auch wenn Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, die Entscheidung der EU-Kommission für falsch hält, musste das deutsche Pflanzenschutzrecht angepasst werden, damit die Landwirte Planungssicherheit haben.
In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde von der Vorgängerregierung im Jahr 2021 ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten. Die Eilverordnung regelt nun übergangsweise, dass bestehende Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat und entsprechende Sanktionen weiterhin gelten. So werden auch die geltenden Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat fortgesetzt, wie zum Beispiel das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten. Im nächsten Schritt will das BMEL nun die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags überarbeiten.
Bundesminister Özdemir vertritt nach wie vor die Ansicht, dass Glyphosat „ohne Zweifel“ der Artenvielfalt schadet. Für ihn passen Moderner Pflanzenbau und ein fast 50 Jahre altes Totalherbizid einfach nicht zusammen. „Ich hätte gern gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren „Nein“ gestimmt. Leider ließ sich hierzu innerhalb der Bundesregierung keine Einigung herstellen. Mir blieb in Brüssel deshalb gemäß unserer gemeinsamen Geschäftsordnung nur die Enthaltung.“
Für eine Anschlussregelung an die Eilverordnung erarbeitet das BMEL nun eine Änderung der Pflanzenschutzschutz-Anwendungsverordnung. Minister Özdemir will dabei der Koalitionsvereinbarung zu Glyphosat trotz EU-Genehmigung so weit wie möglich nachkommen. „Wir müssen die Artenvielfalt schützen, damit wir auch morgen sichere Ernten einfahren können“, erklärte er. „Wir werden prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken.“
Unlautere Handelspraktiken können landwirtschaftliche Betriebe und andere Lieferanten erheblich unter Druck setzen: etwa durch kurzfristige Stornierungen, einseitige Vertragsänderungen oder verspätete Zahlungen.
Ein Verbund von Verbänden aus dem Grünen Bereich hat auf OpenPetition die Initiative „Damit regionale Lebensmittel Zukunft haben” gestartet. Die Verbände fordern eine Reform der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium zeichnet jedes Jahr besondere Innovationen im Gartenbau mit dem Innovationspreis Gartenbau aus. Die Preise werden im Rahmen des Deutschen Gartenbautages des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) verliehen. Dieses Jahr war neben autonomen Feldrobotern und einem konsequent torffreien Produktionssystem auch die Züchtungsinitiative Niederelbe (ZIN) unter den Preisträgern.
Peru hat in dieser Saison bereits früh und in vergleichsweise großen Mengen Heidelbeeren nach Europa geschickt. Das wird aber offensichtlich nicht so bleiben. Es gibt erste Anzeichen, dass El Niño einen deutlichen Einfluss auf das diesjährige Angebot aus dem südamerikanischen Land hat.
Peru hat in dieser Saison bereits früh und in vergleichsweise großen Mengen Heidelbeeren nach Europa geschickt. Das wird aber offensichtlich nicht so bleiben. Es gibt erste Anzeichen, dass El Niño einen deutlichen Einfluss auf das diesjährige Angebot aus dem südamerikanischen Land hat.
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ALDI SÜD startet ein neues serielles YouTube-Format, das zukunftsorientierte und ausgewogene Ernährung neu erzählen will. Mit Sternekoch Max Strohe, Landwirtin Marie Hoffmann sowie wechselnden Gästen will der Discounter mit „Probier’s einfach!“ fundiertes Wissen in unterhaltsamer Form vermitteln.
„Aktuell sind 29 % der Betriebe in der Direktvermarktung aktiv“, verkündete kürzlich Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich. „Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber den letzten Erhebungen bedeutet."
Zum Start der Erntesaison für heimische Pflaumen zeigt das aktuelle QS-Rückstandsmonitoring ein positives Bild: Keine der 70 untersuchten Proben wies eine Überschreitung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte (RHG) auf.
Sauberkeit und Hygiene während der Ernte sind zentrale Bestandteile der QS-Anforderungen in der Obst- und Gemüseerzeugung. Passend zum Start der Erntesaison hat QS neu gestaltete Infoposter zur Hand- und Arbeitshygiene veröffentlicht.