Glyphosat-Eilverordnung tritt zum 31.12. in kraft

BMEL
7013

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.

Die EU-Kommission hatte Glyphosat für zehn weitere Jahre genehmigt. Und auch wenn Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, die Entscheidung der EU-Kommission für falsch hält, musste das deutsche Pflanzenschutzrecht angepasst werden, damit die Landwirte Planungssicherheit haben.

In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wurde von der Vorgängerregierung im Jahr 2021 ein vollständiges Verbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 vorgeschrieben. Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden. Auch die bisherigen Beschränkungen der Anwendung von Glyphosat und ihre Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 außer Kraft getreten. Die Eilverordnung regelt nun übergangsweise, dass bestehende Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat und entsprechende Sanktionen weiterhin gelten. So werden auch die geltenden Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat fortgesetzt, wie zum Beispiel das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten. Im nächsten Schritt will das BMEL nun die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags überarbeiten.

Bundesminister Özdemir vertritt nach wie vor die Ansicht, dass Glyphosat „ohne Zweifel“ der Artenvielfalt schadet. Für ihn passen Moderner Pflanzenbau und ein fast 50 Jahre altes Totalherbizid einfach nicht zusammen. „Ich hätte gern gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren „Nein“ gestimmt. Leider ließ sich hierzu innerhalb der Bundesregierung keine Einigung herstellen. Mir blieb in Brüssel deshalb gemäß unserer gemeinsamen Geschäftsordnung nur die Enthaltung.“

Für eine Anschlussregelung an die Eilverordnung erarbeitet das BMEL nun eine Änderung der Pflanzenschutzschutz-Anwendungsverordnung. Minister Özdemir will dabei der Koalitionsvereinbarung zu Glyphosat trotz EU-Genehmigung so weit wie möglich nachkommen. „Wir müssen die Artenvielfalt schützen, damit wir auch morgen sichere Ernten einfahren können“, erklärte er. „Wir werden prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken.“

Über den Autor

BMEL

News & Infos

News & Infos

Der neue QS FIN-Konfigurator:

Mit der Freiwilligen QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) hat QS eine einheitliche Lösung für die gesamte Wertschöpfungskette Obst, Gemüse und Kartoffeln entwickelt.

Fachgruppe OBSTBAU
514
News & Infos

Wie teuer sind unsere Lebensmittel?

Lebensmittel werden immer teurer – dieses Gefühl beschleicht die Verbraucher schon seit einigen Jahren - und das nicht ohne Grund, denn tatsächlich sind die Preise für Nahrungsmittel zwischen 2021 und 2025 um fast 32 % gestiegen. Was hingegen täuscht, ist der Eindruck, die Preise steigen kontinuierlich und gleichmäßig immer weiter an

Fachgruppe OBSTBAU
529
News & Infos

Südtirol: Erste Kastanienfachtagung am Versuchszentrum Laimburg

Von der fachgerechten Lagerung über die Bekämpfung der wichtigsten Pflanzenkrankheiten bis zur Modernisierung der Ernte sowie zu Erfahrungen innovativer Betriebe: Das Versuchszentrum Laimburg hat dieses Jahr erstmals eine Kastanienfachtagung organisiert.

Fachgruppe OBSTBAU
518
News & Infos

Japankäfer: Wie wandert er ein?

In der Schweiz hat Agroscoppe mithilfe von Genomanalysen den Einwanderungsweg der invasiven Japankäfer nachvollzogen. Dabei hat sich gezeigt, dass die die Japankäfer-Populationen in der Schweiz unterschiedliche Herkünfte aufweisen. Das weist auf mehrere Eintrags- und Ausbreitungswege hin.

Fachgruppe OBSTBAU
391
News & Infos

Globaler Gojibeeren-Markt im Aufwind

Der globale Gojibeeren-Markt steht vor einem deutlichen Wachstum: Gesundheitsbewusste Verbraucher suchen verstärkt nach dem perfekten Superfood. Und da ist der Weg zur Gojibeere nicht weit…

Fachgruppe OBSTBAU
309
News & Infos

China: Wichtiger Player auf dem globalen Apfelmarkt

Laut Branchenberichten hat China seine Spitzenposition als unbestrittener Motor der globalen Obstindustrie seit Beginn des Entwicklungszeitraums 2021–2025 behauptet. Mit einer jährlicher Apfelproduktion von 51 Mio. Tonnen hat das Land einem erheblichen Anteil am weltweiten Angebot.

Fachgruppe OBSTBAU
322
News & Infos

Strengere Regeln für das EU-Bio-Label in Vorbereitung

Die Europäische Union hat Ende Januar mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung.

Fachgruppe OBSTBAU
1097
News & Infos

Apfel-Ernteroboter der nächsten Generation: USDA-Gerät soll eine Ernterate von 80 Prozent erreichen

Forscher des Landwirtschaftlichen Forschungsdienstes (ARS) des U.S. Departments of Agriculture (USDA) haben kürzlich verlauten lassen, dass ihr Zweiarm-Apfelerntesystem in aktuellen Versuchen einen deutlichen Schritt nach vorne gemacht habe.

Fachgruppe OBSTBAU
1063
News & Infos

Deutschland bleibt wichtigster Importeur von Obst und Gemüse in der EU

In der ersten Februarwoche hat die Fruit Logistica wieder ihre Tore für Aussteller und Besucher geöffnet. Deutschland ist nicht nur als Veranstaltungsort attraktiv, sondern für viele Anbieter auch ein wichtiger Zielmarkt. Immerhin ist Deutschland der wichtigste Importeur von Obst und Gemüse in Europa.

Fachgruppe OBSTBAU
1086
News & Infos

Komplexe Matrix, klare Erkenntnisse: Ergebnisse des QS-Laborkompetenztests 2025/2

Im Rahmen des zweiten QS‑Laborkompetenztests im Jahr 2025 hatten sich 56 Labore aus 18 Ländern der analytischen Herausforderung in der Testmatrix Aubergine gestellt. Wie bereits in den vorangegangenen Tests, zeigte sich auch dieses Mal die hohe Bedeutung regelmäßiger Kompetenzprüfungen für eine verlässliche Rückstandsanalytik im QS‑System.

Fachgruppe OBSTBAU
772
News & Infos

LKK-Beitragsmaßstab für landwirtschaftliche Unternehmer: Das Standardeinkommen macht den Unterschied

Die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) werden anders berech-net als bei den frei wählbaren Krankenkassen der allgemeinen Krankenversiche-rung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum das so ist.

Fachgruppe OBSTBAU
1222
Anzeige