Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bedauert die gesunkenen Ausbildungszahlen im Gärtnerberuf. Die berufsständische Vertretung aller Gärtner sieht die Politik gefordert, die Attraktivität von dualer Ausbildung in den Grünen Berufen zu stärken.
Laut aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes mit Stichtag 31. Dezember 2022 sind die Ausbildungszahlen der Neuabschlüsse im Gartenbau erstmals seit fünf Jahren rückläufig gewesen. Mit insgesamt 13.827 Azubis liegt die Marke der Gesamtzahlen der Auszubildenden 2022 erstmalig unter den Zahlen des Vorjahrs. Mit 5.025 Neuabschlüssen – 600 weniger gegenüber 2021 – kann ein Minus von 11,9 % verzeichnet werden. Den größten Anteil bei den Rückgängen hat die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau zu verzeichnen mit einem Minus von knapp 400 Ausbildungsverträgen.
Betrachtet man die Fachrichtungen für sich, hat die Fachrichtung Obstbau die wenigsten Azubis. Hier kam es zu lediglich 45 Neuabschlüssen. In den Staudengärtnereien waren es 81 Neuabschlüsse. In den anderen Fachrichtungen (Zierpflanzenbau, Baumschule, Garten- und Landschaftsbau sowie Gemüsebau) gab es ein Minus von 10,4-14,4 %. Der Friedhofsgartenbau hat weitestgehend stabile Zahlen.
Bei den Abschlussprüfungen erreichten von den 4.497 im Jahr 2022 zugelassenen Auszubildenden insgesamt 3.567 Auszubildende erfolgreich ihr Ziel. Das ist ein Prüfungserfolg von insgesamt 79 %.
„Wir müssen uns grundsätzlich an geringere Zahlen gewöhnen“, ist der Vorsitzende des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung, Jakob Hokema überzeugt. Denn der Gesamtpool an verfügbaren Interessenten an der dualen Ausbildung sinke. Gleichzeitig könne und müsse die Politik grundsätzlicher ansetzen, u.a. durch die Konkretisierung der Fachkräftestrategie der Bundesregierung.
Grafik:
Statistischer Bericht Berufsbildungsstatistik, DESTATIS Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse zum Stichtag 31. Dezember 2022
Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.
Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.
Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.
Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.
Auf der Delegiertentagung im November 2023 haben die Vertreter der Landesverbände in der Bundesfachgruppe Obstbau und der AG Öffentlichkeitsarbeit ein neues, zukunftsweisendes Konzept für die Öffentlichkeitskampagne für deutsches Obst beschlossen.
Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.
Die Hummel-Challenge findet einmal im Frühjahr und einmal im Sommer statt. Während im Frühjahr vor allem Hummel-Königinnen erfasst werden, geht es nun im Sommer, vom 20. Juni bis 3. Juli, darum, möglichst viele verschiedene Hummeln auf unterschiedlichen Pflanzen zu fotografieren.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.
Anlässlich der Befragung der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 12.06.2024 appellieren 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Vorschläge für ein „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz zurückzuziehen.