Die EU plant ein Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg. Noch bis zum 30. Januar findet eine EU-Umfrage zu diesem geplanten Verbot statt.
In der Umfrage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geht es unter anderem um folgende Fragestellungen:
Aktuelle Vermarktungsformen sowie Gründe für Portionsverpackungen unter 1,5 kg.
Eingesetzte Verpackungssysteme: Gibt es Kunststoff und Alternativen?
Handhabungs- und Logistikpraktiken bei einer Umstellung auf lose Ware oder alternative Verpackungen, insbesondere im Hinblick auf mikrobiologische Risiken.
Relevante mikrobiologische Gefahren und deren Einflussfaktoren – gibt es bereits Monitoring- bzw. Haltbarkeitsdaten?
Bewertung möglicher Nachteile alternativer Materialien gegenüber Kunststoff hinsichtlich Sicherheit und Qualität.
Wer sollte an der Umfrage teilnehmen? Eingeladen sind Lebensmittelunternehmen, Erzeuger, Handelsunternehmen, Verpackungshersteller, nationale Behörden, Forschungsinstitute und Verbände.
Warum ist Ihre Teilnahme wichtig? Die Rückmeldungen fließen direkt in das wissenschaftliche Gutachten ein, das der EU-Kommission hilft, Ausnahmen vom Verpackungsverbot präzise und praxistauglich festzulegen. Damit entscheidet die Branche aktiv mit, welche Produkte künftig weiterhin Verpackungsschutz benötigen – und auf welcher Grundlage.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.
Anlässlich des Handelskongresses haben die fünf Vorstandsmitglieder der Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e. V. (ZKHL) kürzlich eine wegweisende Branchenvereinbarung zur Einführung eines neuen Herkunftskennzeichens Deutschland unterzeichnet.
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die gesamte Landwirtschaft an den Zielen des Umwelt- und Ressourcenschutzes auszurichten. Auf dem Weg dahin haben sich die Regierungsvertreter 30 % Bio bis 2030 vorgenommen.
Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Anbauer auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt...
Die Ausbildungszahlen waren im Obstbau noch nie so niedrig wie in diesem Jahr. Gleichzeitig braucht der deutsche Obstbau dringend Fachkräfte. Wir alle müssen deshalb verstärkt für eine Ausbildung in Obstbaubetrieb werben...