Die EU plant ein Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg. Noch bis zum 30. Januar findet eine EU-Umfrage zu diesem geplanten Verbot statt.
In der Umfrage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geht es unter anderem um folgende Fragestellungen:
Aktuelle Vermarktungsformen sowie Gründe für Portionsverpackungen unter 1,5 kg.
Eingesetzte Verpackungssysteme: Gibt es Kunststoff und Alternativen?
Handhabungs- und Logistikpraktiken bei einer Umstellung auf lose Ware oder alternative Verpackungen, insbesondere im Hinblick auf mikrobiologische Risiken.
Relevante mikrobiologische Gefahren und deren Einflussfaktoren – gibt es bereits Monitoring- bzw. Haltbarkeitsdaten?
Bewertung möglicher Nachteile alternativer Materialien gegenüber Kunststoff hinsichtlich Sicherheit und Qualität.
Wer sollte an der Umfrage teilnehmen? Eingeladen sind Lebensmittelunternehmen, Erzeuger, Handelsunternehmen, Verpackungshersteller, nationale Behörden, Forschungsinstitute und Verbände.
Warum ist Ihre Teilnahme wichtig? Die Rückmeldungen fließen direkt in das wissenschaftliche Gutachten ein, das der EU-Kommission hilft, Ausnahmen vom Verpackungsverbot präzise und praxistauglich festzulegen. Damit entscheidet die Branche aktiv mit, welche Produkte künftig weiterhin Verpackungsschutz benötigen – und auf welcher Grundlage.
Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.
Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.
Die Hummel-Challenge findet einmal im Frühjahr und einmal im Sommer statt. Während im Frühjahr vor allem Hummel-Königinnen erfasst werden, geht es nun im Sommer, vom 20. Juni bis 3. Juli, darum, möglichst viele verschiedene Hummeln auf unterschiedlichen Pflanzen zu fotografieren.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.
Anlässlich der Befragung der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 12.06.2024 appellieren 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Vorschläge für ein „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz zurückzuziehen.
Das Bundeskabinett hat jüngst den Transformationsbericht „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“ verabschiedet. Darin werden Wege aufgezeigt, wie Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Forstwirtschaft in Zeiten der Klimakrise für ausreichende und gesunde Ernährung sorgen und gleichzeitig zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystemen sowie des Klimas beitragen.
Angesichts deutschlandweit steigender Hautkrebserkrankungen ist es unerlässlich, dass sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Grünen Branche angemessene Maßnahmen zum Sonnenschutz ergreifen.
Der Deutsche Bundestag hat die vom BMEL vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle soll landwirtschaftlichen Betriebe künftig mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern.
ALDI SÜD verkündete just, dass der Konzern sein Angebot an nachhaltigeren Lebensmitteln (d.h. Bio-Produkte, regionales Obst und Gemüse oder Fleisch aus den höheren Haltungsformen) stetig ausbauen will. Wie der Discounter auf diese Weise Nachhaltigkeit zur „normalsten Sache der Welt“ machen will, zeigt Aldi Süd jetzt in seiner neuen Marketingkampagne, die am 21. Mai startet.
Im Sommer 2023 wurden im Rahmen der Initiative „FAIRDI – natürlich vom Bodensee“ CO2-Fußabdrücke für Äpfel von 22 Obstbaubetrieben sowie für typische Bodenseeäpfel ermittelt, um Optimierungspotentiale für einen ressourcenschonenden Apfelanbau zu identifizieren.
Am 24.11.2023 wurde das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (3. MautÄndG) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 315 verkündet. Die Regelungen des Gesetzes treten 2024 in verschiedenen Stufen in Kraft.