Geplantes EU-Kunststoffverpackungsverbot für Obst und Gemüse: Sagen Sie Ihre Meinung!

Fachgruppe OBSTBAU
346

Die EU plant ein Verbot von Einweg-Kunststoffverpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg. Noch bis zum 30. Januar findet eine EU-Umfrage zu diesem geplanten Verbot statt.

In der Umfrage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geht es unter anderem um folgende Fragestellungen:

  • Aktuelle Vermarktungsformen sowie Gründe für Portionsverpackungen unter 1,5 kg.
  • Eingesetzte Verpackungssysteme: Gibt es Kunststoff und Alternativen?
  • Handhabungs- und Logistikpraktiken bei einer Umstellung auf lose Ware oder alternative Verpackungen, insbesondere im Hinblick auf mikrobiologische Risiken.
  • Relevante mikrobiologische Gefahren und deren Einflussfaktoren – gibt es bereits Monitoring- bzw. Haltbarkeitsdaten?
  • Bewertung möglicher Nachteile alternativer Materialien gegenüber Kunststoff hinsichtlich Sicherheit und Qualität.

Wer sollte an der Umfrage teilnehmen?
Eingeladen sind Lebensmittelunternehmen, Erzeuger, Handelsunternehmen, Verpackungshersteller, nationale Behörden, Forschungsinstitute und Verbände.

Warum ist Ihre Teilnahme wichtig?
Die Rückmeldungen fließen direkt in das wissenschaftliche Gutachten ein, das der EU-Kommission hilft, Ausnahmen vom Verpackungsverbot präzise und praxistauglich festzulegen.
Damit entscheidet die Branche aktiv mit, welche Produkte künftig weiterhin Verpackungsschutz benötigen – und auf welcher Grundlage.

Hier geht's zur Umfrage (in englischer Sprache): https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/EUSurveyUnprocessedFreshProducePackaging

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Quelle: EFSA

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Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.

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Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.

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Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.

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