Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, die Eintragung geografischer Angaben zu erleichtern und einen EU-weiten Schutz zu ermöglichen. Erstmals sollen auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geschützt werden können. Mit dem Gesetz sollen die auf europäischer Ebene beschlossenen Änderungen beim Schutz geografischer Angaben in nationales Recht umgesetzt werden. Geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten können für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel unionsrechtlich geschützt werden. Die geografischen Angaben "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung) und "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) sowie die "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der Europäischen Union (EU) im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Die Bildzeichen sind in der EU einheitlich, die entsprechenden Angaben richten sich nach der jeweiligen Landessprache. Einzelheiten sowie die Angaben in den Landessprachen finden sich im Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 und im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014.
Welche Produktbezeichnungen aus Deutschland geschützt sind und das entsprechende Unionszeichen tragen oder für welche Produktbezeichnungen der Schutz beantragt wurde, kann in dem von der EU geführten online-Register unter https://ec.europa.eu/agriculture/eambrosia/geographical-indications-register/ eingesehen werden. Kernelement des jeweiligen Schutzes ist eine „Produktspezifikation“, die genau vorschreibt, wie das jeweilige Produkt herzustellen ist.
Laut dem Agrarteil des BMLEH-Entwurfs sollen die Zuständigkeiten für den Schutz geografischer Angaben bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen in Deutschland zukünftig bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) konzentriert werden. Um diesen „Agrargeoschutz“ kümmert sich bisher außer der BLE auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Neuregelung diene der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, so die Begründung.
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Gibt es zu viele oder zu wenige Pflanzenschutzmittel? Die neue Engpass-Analyse im Pflanzenschutz-Informationssystem „PS Info“ bietet einen kostenlosen Faktencheck zu aktuellen und historischen Zulassungen. Damit ist eine fachlich informierte Debatte möglich.
Nach den Spätfrösten im April haben nun fast schon erwartungsgemäß Hagel, Sturm und Starkregen zugeschlagen. Ein Sturmtief wütete Ende am ersten Maiwochenende vor allem in einem Streifen von Ehingen (Donau) über Ulm und Augsburg bis nach München. Aber auch der Breisgau sowie Teile von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen waren betroffen.
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.