Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, die Eintragung geografischer Angaben zu erleichtern und einen EU-weiten Schutz zu ermöglichen. Erstmals sollen auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geschützt werden können. Mit dem Gesetz sollen die auf europäischer Ebene beschlossenen Änderungen beim Schutz geografischer Angaben in nationales Recht umgesetzt werden. Geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten können für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel unionsrechtlich geschützt werden. Die geografischen Angaben "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung) und "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) sowie die "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der Europäischen Union (EU) im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Die Bildzeichen sind in der EU einheitlich, die entsprechenden Angaben richten sich nach der jeweiligen Landessprache. Einzelheiten sowie die Angaben in den Landessprachen finden sich im Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 und im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014.
Welche Produktbezeichnungen aus Deutschland geschützt sind und das entsprechende Unionszeichen tragen oder für welche Produktbezeichnungen der Schutz beantragt wurde, kann in dem von der EU geführten online-Register unter https://ec.europa.eu/agriculture/eambrosia/geographical-indications-register/ eingesehen werden. Kernelement des jeweiligen Schutzes ist eine „Produktspezifikation“, die genau vorschreibt, wie das jeweilige Produkt herzustellen ist.
Laut dem Agrarteil des BMLEH-Entwurfs sollen die Zuständigkeiten für den Schutz geografischer Angaben bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen in Deutschland zukünftig bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) konzentriert werden. Um diesen „Agrargeoschutz“ kümmert sich bisher außer der BLE auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Neuregelung diene der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, so die Begründung.
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