Die Bundesregierung will geografische Angaben bei Agrarerzeugnissen sowie handwerklichen und industriellen Erzeugnissen besser schützen. Einen gemeinsamen Entwurf für ein Geoschutzreformgesetz haben das Bundesjustiz- und das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, die Eintragung geografischer Angaben zu erleichtern und einen EU-weiten Schutz zu ermöglichen. Erstmals sollen auch handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geschützt werden können. Mit dem Gesetz sollen die auf europäischer Ebene beschlossenen Änderungen beim Schutz geografischer Angaben in nationales Recht umgesetzt werden. Geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten können für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel unionsrechtlich geschützt werden. Die geografischen Angaben "g.U." (geschützte Ursprungsbezeichnung) und "g.g.A." (geschützte geografische Angabe) sowie die "g.t.S." (garantiert traditionelle Spezialität) wurden von der Europäischen Union (EU) im Jahre 1992 als System zum Schutz und zur Förderung traditioneller und regionaler Lebensmittelerzeugnisse eingeführt. Die Bildzeichen sind in der EU einheitlich, die entsprechenden Angaben richten sich nach der jeweiligen Landessprache. Einzelheiten sowie die Angaben in den Landessprachen finden sich im Anhang X der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 668/2014 und im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014.
Welche Produktbezeichnungen aus Deutschland geschützt sind und das entsprechende Unionszeichen tragen oder für welche Produktbezeichnungen der Schutz beantragt wurde, kann in dem von der EU geführten online-Register unter https://ec.europa.eu/agriculture/eambrosia/geographical-indications-register/ eingesehen werden. Kernelement des jeweiligen Schutzes ist eine „Produktspezifikation“, die genau vorschreibt, wie das jeweilige Produkt herzustellen ist.
Laut dem Agrarteil des BMLEH-Entwurfs sollen die Zuständigkeiten für den Schutz geografischer Angaben bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen in Deutschland zukünftig bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) konzentriert werden. Um diesen „Agrargeoschutz“ kümmert sich bisher außer der BLE auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Neuregelung diene der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, so die Begründung.
Aktuell gibt es kaum verlässliche Zahlen zum Anbauumfang von Haselnüssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Um fundierte Daten zu Anbauflächen und verwendeten Anbausystemen in den drei Ländern zu erheben, wurde eine wissenschaftliche Umfrage entwickelt.
Hajo Hinrichs, Präsident des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, haben sich in einem Schreiben an Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandt. Sie bringen darin die Sorge des Berufsstandes zur prekären Pflanzenschutzmittelzulassungssituation im Bereich der Obstreisermuttergärten zum Ausdruck.
Der zunehmende Anbau in Folientunneln oder Gewächshäusern hat in unserem Nachbarland zu einer Verdreifachung der Erträge bei gleichzeitiger Reduzierung der Anbaufläche geführt. Daten des niederländischen Statistikamtes (CBS), die vom Portal Dutch News veröffentlicht wurden, zeigen, dass die Niederlande das Jahr 2024 mit einem neuen Rekord in der Erdbeerproduktion mit 86 Millionen kg abgeschlossen haben.
Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.