Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern. Die Maßnahme soll dazu beitragen, solche Landwirte zu unterstützen, die infolge von witterungsbedingtem Produktionsausfall eine Einbuße des Einkommens erlitten haben.
Spanien erhält mit 68 Mio. Euro den Löwenanteil des Beihilfepakets. Vorgesehen sind die Gelder zur Unterstützung bei der Beseitigung der Folgen der Flutkatastrophe im Oktober und November 2024.
Es folgt Ungarn, das zur Abfederung der landesweiten Dürre im Sommer vorigen Jahres 16,2 Mio. Euro zugeschrieben bekommt.
Kroatien wurden aufgrund der letztjährigen Sommerhitze 6,7 Mio. Euro zugeteilt.
Um die Folgeschäden von Dürre und Frost in Lettland aufzufangen, erhält das Land 4,2 Mio. Euro.
Zypern bekommt aufgrund der dortigen Dürre 3,5 Mio. Euro.
Dies zeige „die fortbestehende Solidarität der EU mit den betroffenen Landwirten“. Die Gelder können um bis zu 200 % durch nationale Finanzmittel ergänzt werden. Die nationalen Behörden müssen die Unterstützung bis spätestens 30. September 2025 an betroffene Betriebe verteilen und dabei nachweisen können, dass die Landwirte die final Begünstigten sind. Die fünf Mitgliedstaaten müssen der Kommission außerdem bis zum 31. Mai 2025 die Einzelheiten der Umsetzung der Maßnahmen mitteilen. Dazu gehören die Kriterien für die Gewährung der Einzelbeihilfe, die erwarteten Auswirkungen der Maßnahme, die Zahlungsprognosen pro Monat bis Ende September und die Höhe der zusätzlich zu gewährenden Unterstützung.
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Gibt es zu viele oder zu wenige Pflanzenschutzmittel? Die neue Engpass-Analyse im Pflanzenschutz-Informationssystem „PS Info“ bietet einen kostenlosen Faktencheck zu aktuellen und historischen Zulassungen. Damit ist eine fachlich informierte Debatte möglich.
Nach den Spätfrösten im April haben nun fast schon erwartungsgemäß Hagel, Sturm und Starkregen zugeschlagen. Ein Sturmtief wütete Ende am ersten Maiwochenende vor allem in einem Streifen von Ehingen (Donau) über Ulm und Augsburg bis nach München. Aber auch der Breisgau sowie Teile von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen waren betroffen.
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.