Fruchtwelt Bodensee in Friedrichshafen: Außerplanmäßiger Termin im Januar 2023

Fruchtwelt Bodensee
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Eine informative Plattform für Europas Obstanbaubranche und das Brennereiwesen bietet die Fruchtwelt Bodensee vom 13. bis 15. Januar 2023. Damit wird der übliche Zweijahresturnus der Veranstaltung unterbrochen.

Pandemiebedingt konnte die Messe 2022 ausschließlich digital stattfinden. Da der direkte Informationsbedarf der Branche derzeit jedoch sehr hoch ist und auch so manche Ergebnisse aus der angewandten Forschung darauf drängen, vor größerem Publikum präsentiert zu werden, möchten wir gemeinsam mit unseren Partnern bereits 2023 eine Plattform für den persönlichen Austausch bieten“, erklärt Projektleiterin Petra Rathgeber. Im Jahr 2024 kehrt die Fruchtwelt Bodensee wieder in den gewohnten Zweijahres-Turnus zurück.

Internationalität, steigende Energiekosten, Klimawandel, Nachhaltigkeit und Pflanzenschutz: Das sind die Themenbereiche, die bei den Bodensee-Obstbautagen in den Fokus gerückt werden und auch der Brennertag mit Vorträgen und Seminaren steht auf dem Programm. Als eines der Schwerpunktthemen wird das Konzept der Agri-Photovoltaik aus unterschiedlichen Gesichtspunkten wie Baurecht und Wirtschaftlichkeit beleuchtet und erste Ergebnisse aus der Praxis vorgestellt. Hochrangige Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis eröffnen die Bodensee-Obstbautage am Freitag, 13. Januar 2023 und stehen für einen Meinungsaustausch zur Verfügung.

Die internationale Fachmesse für Erwerbsobstbau, Destillation und Agrartechnik findet vom 13. bis 15. Januar 2023 in Friedrichshafen statt. Im darauffolgenden Jahr öffnet die Fruchtwelt Bodensee wieder turnusgerecht vom 23. bis 25. Februar 2024 ihre Tore.

Weitere Infos unter: www.fruchtwelt-bodensee.de

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www.fruchtwelt-bodensee.de

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Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.

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Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.

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