Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen. Mit dem Leitfaden FIN Handel –Nachhaltigkeitsmanagementsystem startet FIN im ersten Schritt für die Stufen Handel, Großhandel und Be- und Verarbeitung. Für die Teilnahme bzw. Inspektion von Erzeugerbetrieben stellt QS den Leitfaden „FIN Erzeugung - Handlungsfeld Biodiversität“ zur Verfügung. Die FIN-Module enthalten auch jeweils einen Nachhaltigkeitscheck für die Stufen Erzeugung und Handel, die den Systempartnern einen Überblick darüber liefern, wie ihr Betrieb/ihr Unternehmen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen aufgestellt ist.
Die FIN-Inspektion erfolgt auf freiwilliger Basis in Kombination mit den nächsten regulären QS- bzw. QS-GAP-Audits, ohne dessen Ergebnis bzw. die Lieferberechtigung der Betriebe zu beeinflussen.
Die Leitfäden FIN Erzeugung sowie FIN Handel, mit den Anforderungen und Informationen zum Ablauf der QS-Inspektion sowie sämtliche relevante Arbeitshilfen, Mustervorlagen und Praxistipps finden Sie hier. Für Erzeugerbetriebe, die in Ihrem Betrieb Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Handlungsfeld Biodiversität umsetzen möchten, bietet QS einen Konfigurator (www.q-s.de/fin-konfigurator) an, über welchen passgenau, mit wenigen Klicks die Nachhaltigkeitsmaßnahmen angezeigt werden, die für die jeweilige Betriebsform besonders in Frage kommen sind. Zudem wird kostenfrei über die QS-Akademie je ein Online-Seminar mit Erläuterungen zu FIN Erzeugung und zu FIN Handel angeboten, die jederzeit angesehen werden können.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, kritisierte den Vorschlag der Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf 14,60 Euro anzuheben in aller Deutlichkeit: „Diese massive Anhebung des Mindestlohns wird landwirtschaftliche Betriebe zum Ausstieg aus arbeitsintensiven Kulturen zwingen.“