Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen. Mit dem Leitfaden FIN Handel –Nachhaltigkeitsmanagementsystem startet FIN im ersten Schritt für die Stufen Handel, Großhandel und Be- und Verarbeitung. Für die Teilnahme bzw. Inspektion von Erzeugerbetrieben stellt QS den Leitfaden „FIN Erzeugung - Handlungsfeld Biodiversität“ zur Verfügung. Die FIN-Module enthalten auch jeweils einen Nachhaltigkeitscheck für die Stufen Erzeugung und Handel, die den Systempartnern einen Überblick darüber liefern, wie ihr Betrieb/ihr Unternehmen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen aufgestellt ist.
Die FIN-Inspektion erfolgt auf freiwilliger Basis in Kombination mit den nächsten regulären QS- bzw. QS-GAP-Audits, ohne dessen Ergebnis bzw. die Lieferberechtigung der Betriebe zu beeinflussen.
Die Leitfäden FIN Erzeugung sowie FIN Handel, mit den Anforderungen und Informationen zum Ablauf der QS-Inspektion sowie sämtliche relevante Arbeitshilfen, Mustervorlagen und Praxistipps finden Sie hier. Für Erzeugerbetriebe, die in Ihrem Betrieb Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Handlungsfeld Biodiversität umsetzen möchten, bietet QS einen Konfigurator (www.q-s.de/fin-konfigurator) an, über welchen passgenau, mit wenigen Klicks die Nachhaltigkeitsmaßnahmen angezeigt werden, die für die jeweilige Betriebsform besonders in Frage kommen sind. Zudem wird kostenfrei über die QS-Akademie je ein Online-Seminar mit Erläuterungen zu FIN Erzeugung und zu FIN Handel angeboten, die jederzeit angesehen werden können.
Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen.
Das Bundeskabinett hat die von Minister Cem Özdemir vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können.
Wenn große Mengen und gute Qualität nicht reichen: Wettbewerbsdruck und unzureichende Nachfrage machen der französischen Steinobstbranche in diesem Sommer zu schaffen.
Um dauerhaft und flächendeckend eine biodiversitätsfreundlichere Agrarlandschaft zu erreichen, ist die intensive und konstruktive Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren aus Landwirtschaft und Naturschutz (Verbände, Behörden, Praxis, Wissenschaft etc.) eine zentrale Voraussetzung.
Eine gesicherte Wasserversorgung wird in den kommenden Jahren mehr denn je zur Grundvoraussetzung für einen wirtschaftlich erfolgreichen Obstanbau in Deutschland werden. Gleichzeitig sind die Genehmigungsverfahren kompliziert, auch, weil viele Behörden den ökologischen Nutzen von Bewässerungsstrukturen – insbesondere in Trockengebieten, nach wie vor verkennen.
Auch wenn die EU-Behörde Efsa nach den umfangreichsten Untersuchungen aller Zeiten den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat für weitgehend unbedenklich erklärt hat, bedeutet dies per se nicht, dass Glyphosat in Deutschland eine Zukunft hat.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten...
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.