Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen. Mit dem Leitfaden FIN Handel –Nachhaltigkeitsmanagementsystem startet FIN im ersten Schritt für die Stufen Handel, Großhandel und Be- und Verarbeitung. Für die Teilnahme bzw. Inspektion von Erzeugerbetrieben stellt QS den Leitfaden „FIN Erzeugung - Handlungsfeld Biodiversität“ zur Verfügung. Die FIN-Module enthalten auch jeweils einen Nachhaltigkeitscheck für die Stufen Erzeugung und Handel, die den Systempartnern einen Überblick darüber liefern, wie ihr Betrieb/ihr Unternehmen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen aufgestellt ist.
Die FIN-Inspektion erfolgt auf freiwilliger Basis in Kombination mit den nächsten regulären QS- bzw. QS-GAP-Audits, ohne dessen Ergebnis bzw. die Lieferberechtigung der Betriebe zu beeinflussen.
Die Leitfäden FIN Erzeugung sowie FIN Handel, mit den Anforderungen und Informationen zum Ablauf der QS-Inspektion sowie sämtliche relevante Arbeitshilfen, Mustervorlagen und Praxistipps finden Sie hier. Für Erzeugerbetriebe, die in Ihrem Betrieb Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Handlungsfeld Biodiversität umsetzen möchten, bietet QS einen Konfigurator (www.q-s.de/fin-konfigurator) an, über welchen passgenau, mit wenigen Klicks die Nachhaltigkeitsmaßnahmen angezeigt werden, die für die jeweilige Betriebsform besonders in Frage kommen sind. Zudem wird kostenfrei über die QS-Akademie je ein Online-Seminar mit Erläuterungen zu FIN Erzeugung und zu FIN Handel angeboten, die jederzeit angesehen werden können.
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Gibt es zu viele oder zu wenige Pflanzenschutzmittel? Die neue Engpass-Analyse im Pflanzenschutz-Informationssystem „PS Info“ bietet einen kostenlosen Faktencheck zu aktuellen und historischen Zulassungen. Damit ist eine fachlich informierte Debatte möglich.
Nach den Spätfrösten im April haben nun fast schon erwartungsgemäß Hagel, Sturm und Starkregen zugeschlagen. Ein Sturmtief wütete Ende am ersten Maiwochenende vor allem in einem Streifen von Ehingen (Donau) über Ulm und Augsburg bis nach München. Aber auch der Breisgau sowie Teile von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen waren betroffen.
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.