Die französische Regierung plant, den Import von Lebensmitteln auszusetzen, die Rückstände von in der Europäischen Union verbotenen phytosanitären Substanzen enthalten, darunter Die Wirkstoffe Mancozeb, Glufosinat, Thiophanat-Methyl und Carbendazim.
Die Ankündigung wurde am 4. Januar 2026 von Premierminister Sébastien Lecornu in Form eines offenen Briefes an die französischen Landwirte über die Social Media-Plattform „X“ verbreitet. "Es ist ein erster Schritt, um unsere Lieferketten und unsere Verbraucher zu schützen und gegen unfairen Wettbewerb vorzugehen", erklärte er darin.
Die französische Regierung reagiert damit auf die zunehmende Unzufriedenheit ihrer Erzeuger über das, was diese als unlauteren Wettbewerb empfinden. Landwirtschaftsministerin Annie Genevard verkündete in ihrem Statement, dass es kaum nachvollziehbar sei, den Einsatz verbotener Substanzen in Frankreich zu verbieten, wenn sie indirekt durch Importe trotzdem in den Handel gelangen würden. "Unabhängig von ihrer Herkunft müssen importierte Produkte unseren Standards entsprechen", verdeutlichte sie. "Frankreich setzt in Europa ein Vorbild, indem es dieses beispiellose Dekret verabschiedet, das mehr als ein Dutzend Lebensmittelprodukte abdeckt.“ Der Schutz der Landwirte, die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung und der konsequente Kampf gegen alle Formen unfairen Wettbewerbs seien nicht verhandelbar. Die Ministerin fordert nun die Europäische Kommission auf, diese Politik auch auf EU-Ebene umzusetzen. Das Ziel ist klar: Importierte Produkte müssen denselben Gesundheits- und Umweltstandards entsprechen wie Produkte, die in Frankreich oder der gesamten EU angebaut werden. Früchte wie Äpfel, Aprikosen, Kirschen, Erdbeeren oder auch Trauben dürfen in Frankreich also nur noch verkauft werden, wenn sie völlig frei von verbotenen Stoffen sind – ganz unabhängig von der Herkunft. Die französische Regierung kündigt an, die Kontrollen von Lebensmittelimporten erheblich zu verschärfen, um die Einhaltung der neuen Richtlinie durchzusetzen.
Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.
Deutsche Einzelhändler um Rossmann, Globus und Netto gründen mit den französischen Handelsriesen Carrefour und Cooperative U eine neue europäische Einkaufsallianz.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) ist aufgehoben. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wurde im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Die Verordnung war 2018 eingeführt worden.