Die französische Regierung plant, den Import von Lebensmitteln auszusetzen, die Rückstände von in der Europäischen Union verbotenen phytosanitären Substanzen enthalten, darunter Die Wirkstoffe Mancozeb, Glufosinat, Thiophanat-Methyl und Carbendazim.
Die Ankündigung wurde am 4. Januar 2026 von Premierminister Sébastien Lecornu in Form eines offenen Briefes an die französischen Landwirte über die Social Media-Plattform „X“ verbreitet. "Es ist ein erster Schritt, um unsere Lieferketten und unsere Verbraucher zu schützen und gegen unfairen Wettbewerb vorzugehen", erklärte er darin.
Die französische Regierung reagiert damit auf die zunehmende Unzufriedenheit ihrer Erzeuger über das, was diese als unlauteren Wettbewerb empfinden. Landwirtschaftsministerin Annie Genevard verkündete in ihrem Statement, dass es kaum nachvollziehbar sei, den Einsatz verbotener Substanzen in Frankreich zu verbieten, wenn sie indirekt durch Importe trotzdem in den Handel gelangen würden. "Unabhängig von ihrer Herkunft müssen importierte Produkte unseren Standards entsprechen", verdeutlichte sie. "Frankreich setzt in Europa ein Vorbild, indem es dieses beispiellose Dekret verabschiedet, das mehr als ein Dutzend Lebensmittelprodukte abdeckt.“ Der Schutz der Landwirte, die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung und der konsequente Kampf gegen alle Formen unfairen Wettbewerbs seien nicht verhandelbar. Die Ministerin fordert nun die Europäische Kommission auf, diese Politik auch auf EU-Ebene umzusetzen. Das Ziel ist klar: Importierte Produkte müssen denselben Gesundheits- und Umweltstandards entsprechen wie Produkte, die in Frankreich oder der gesamten EU angebaut werden. Früchte wie Äpfel, Aprikosen, Kirschen, Erdbeeren oder auch Trauben dürfen in Frankreich also nur noch verkauft werden, wenn sie völlig frei von verbotenen Stoffen sind – ganz unabhängig von der Herkunft. Die französische Regierung kündigt an, die Kontrollen von Lebensmittelimporten erheblich zu verschärfen, um die Einhaltung der neuen Richtlinie durchzusetzen.
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.
Für viele Erdbeerbetriebe ist die mechanische Ranken- und Unkrautbekämpfung mittlerweile alternativlos geworden, denn neue Herbizidzulassungen sind nicht in Sicht.
Im Zeitraum vom 1. bis 29. November 2022 werden an neun Standorten im Bundesgebiet wieder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und Agrarchemikalien im Rahmen des Rücknahme-Systems PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) zurückgenommen.