Die französische Regierung plant, den Import von Lebensmitteln auszusetzen, die Rückstände von in der Europäischen Union verbotenen phytosanitären Substanzen enthalten, darunter Die Wirkstoffe Mancozeb, Glufosinat, Thiophanat-Methyl und Carbendazim.
Die Ankündigung wurde am 4. Januar 2026 von Premierminister Sébastien Lecornu in Form eines offenen Briefes an die französischen Landwirte über die Social Media-Plattform „X“ verbreitet. "Es ist ein erster Schritt, um unsere Lieferketten und unsere Verbraucher zu schützen und gegen unfairen Wettbewerb vorzugehen", erklärte er darin.
Die französische Regierung reagiert damit auf die zunehmende Unzufriedenheit ihrer Erzeuger über das, was diese als unlauteren Wettbewerb empfinden. Landwirtschaftsministerin Annie Genevard verkündete in ihrem Statement, dass es kaum nachvollziehbar sei, den Einsatz verbotener Substanzen in Frankreich zu verbieten, wenn sie indirekt durch Importe trotzdem in den Handel gelangen würden. "Unabhängig von ihrer Herkunft müssen importierte Produkte unseren Standards entsprechen", verdeutlichte sie. "Frankreich setzt in Europa ein Vorbild, indem es dieses beispiellose Dekret verabschiedet, das mehr als ein Dutzend Lebensmittelprodukte abdeckt.“ Der Schutz der Landwirte, die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung und der konsequente Kampf gegen alle Formen unfairen Wettbewerbs seien nicht verhandelbar. Die Ministerin fordert nun die Europäische Kommission auf, diese Politik auch auf EU-Ebene umzusetzen. Das Ziel ist klar: Importierte Produkte müssen denselben Gesundheits- und Umweltstandards entsprechen wie Produkte, die in Frankreich oder der gesamten EU angebaut werden. Früchte wie Äpfel, Aprikosen, Kirschen, Erdbeeren oder auch Trauben dürfen in Frankreich also nur noch verkauft werden, wenn sie völlig frei von verbotenen Stoffen sind – ganz unabhängig von der Herkunft. Die französische Regierung kündigt an, die Kontrollen von Lebensmittelimporten erheblich zu verschärfen, um die Einhaltung der neuen Richtlinie durchzusetzen.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.
Das Rückstandsmonitoring im QS-System überwacht bei Obst, Gemüse und Kartoffeln, ob geltende Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel und Grenzwerte für Schadstoffe und Nitrat eingehalten werden.