Die französische Regierung plant, den Import von Lebensmitteln auszusetzen, die Rückstände von in der Europäischen Union verbotenen phytosanitären Substanzen enthalten, darunter Die Wirkstoffe Mancozeb, Glufosinat, Thiophanat-Methyl und Carbendazim.
Die Ankündigung wurde am 4. Januar 2026 von Premierminister Sébastien Lecornu in Form eines offenen Briefes an die französischen Landwirte über die Social Media-Plattform „X“ verbreitet. "Es ist ein erster Schritt, um unsere Lieferketten und unsere Verbraucher zu schützen und gegen unfairen Wettbewerb vorzugehen", erklärte er darin.
Die französische Regierung reagiert damit auf die zunehmende Unzufriedenheit ihrer Erzeuger über das, was diese als unlauteren Wettbewerb empfinden. Landwirtschaftsministerin Annie Genevard verkündete in ihrem Statement, dass es kaum nachvollziehbar sei, den Einsatz verbotener Substanzen in Frankreich zu verbieten, wenn sie indirekt durch Importe trotzdem in den Handel gelangen würden. "Unabhängig von ihrer Herkunft müssen importierte Produkte unseren Standards entsprechen", verdeutlichte sie. "Frankreich setzt in Europa ein Vorbild, indem es dieses beispiellose Dekret verabschiedet, das mehr als ein Dutzend Lebensmittelprodukte abdeckt.“ Der Schutz der Landwirte, die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung und der konsequente Kampf gegen alle Formen unfairen Wettbewerbs seien nicht verhandelbar. Die Ministerin fordert nun die Europäische Kommission auf, diese Politik auch auf EU-Ebene umzusetzen. Das Ziel ist klar: Importierte Produkte müssen denselben Gesundheits- und Umweltstandards entsprechen wie Produkte, die in Frankreich oder der gesamten EU angebaut werden. Früchte wie Äpfel, Aprikosen, Kirschen, Erdbeeren oder auch Trauben dürfen in Frankreich also nur noch verkauft werden, wenn sie völlig frei von verbotenen Stoffen sind – ganz unabhängig von der Herkunft. Die französische Regierung kündigt an, die Kontrollen von Lebensmittelimporten erheblich zu verschärfen, um die Einhaltung der neuen Richtlinie durchzusetzen.
Aktuelle Zahlen der WAPA (World Apple and Pear Association) zeigen, dass die Apfelbestände in der EU im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 7 % auf 715.578 Tonnen zugenommen haben. Die Birnenbestände sind sogar um 31,1 % auf 71.273 Tonnen gestiegen. Die WAPA veröffentlichte die Zahlen zu den Apfel- und Birnenbeständen in der EU immer zum 1. Juni 2024.
Im Jahr 2023 sank die Schülerzahl an den ein- und zweijährigen Fachschulen gegenüber dem Vorjahr um 161. Damit setzt sich der rückläufige Trend der vergangenen Jahre fort.
Der meldepflichtigen Japankäfer (Popillia japonica) wurde in Basel - und damit in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze gesichtet. Die Europäische Union stuft den Japankäfer als so genannten „prioritären Quarantäneschädling“ ein, dessen Auftreten durch jedermann meldepflichtig ist.
Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem zweiten Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden.
Auswertungen aus dem QS-Rückstandsmonitoring belegen: QS-zertifizierte Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln arbeiten bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sehr sorgfältig. Dennoch kommt es trotz durchgängig guter fachlicher Praxis vor, dass Produkte aufgrund vorliegender Analyseergebnisse von QS beanstandet werden müssen.
Die Hummel-Challenge findet einmal im Frühjahr und einmal im Sommer statt. Während im Frühjahr vor allem Hummel-Königinnen erfasst werden, geht es nun im Sommer, vom 20. Juni bis 3. Juli, darum, möglichst viele verschiedene Hummeln auf unterschiedlichen Pflanzen zu fotografieren.
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 einer erneuten Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwVO) zugestimmt. Sie wird ab dem 1. Juli 2024 gelten. Damit gibt es für Anbauer zwar nun Rechtssicherheit – aber die Bundesfachgruppe Obstbau fordert weiterhin mit allem Nachdruck eine Aufhebung des fachlich nicht zu begründenden Anwendungsverbotes für Glyphosat in Wasserschutzgebieten.
Anlässlich der Befragung der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 12.06.2024 appellieren 30 Verbände der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Vorschläge für ein „Zukunftsprogramm“ Pflanzenschutz zurückzuziehen.
Das Bundeskabinett hat jüngst den Transformationsbericht „Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme“ verabschiedet. Darin werden Wege aufgezeigt, wie Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft und Forstwirtschaft in Zeiten der Klimakrise für ausreichende und gesunde Ernährung sorgen und gleichzeitig zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Ökosystemen sowie des Klimas beitragen.
Angesichts deutschlandweit steigender Hautkrebserkrankungen ist es unerlässlich, dass sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Grünen Branche angemessene Maßnahmen zum Sonnenschutz ergreifen.
Der Deutsche Bundestag hat die vom BMEL vorgelegten Änderungen des Düngegesetzes beschlossen. die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erarbeiteten Novelle soll landwirtschaftlichen Betriebe künftig mehr Planungssicherheit bieten und gleichzeitig den Umweltschutz verbessern.