Die französische Regierung plant, den Import von Lebensmitteln auszusetzen, die Rückstände von in der Europäischen Union verbotenen phytosanitären Substanzen enthalten, darunter Die Wirkstoffe Mancozeb, Glufosinat, Thiophanat-Methyl und Carbendazim.
Die Ankündigung wurde am 4. Januar 2026 von Premierminister Sébastien Lecornu in Form eines offenen Briefes an die französischen Landwirte über die Social Media-Plattform „X“ verbreitet. "Es ist ein erster Schritt, um unsere Lieferketten und unsere Verbraucher zu schützen und gegen unfairen Wettbewerb vorzugehen", erklärte er darin.
Die französische Regierung reagiert damit auf die zunehmende Unzufriedenheit ihrer Erzeuger über das, was diese als unlauteren Wettbewerb empfinden. Landwirtschaftsministerin Annie Genevard verkündete in ihrem Statement, dass es kaum nachvollziehbar sei, den Einsatz verbotener Substanzen in Frankreich zu verbieten, wenn sie indirekt durch Importe trotzdem in den Handel gelangen würden. "Unabhängig von ihrer Herkunft müssen importierte Produkte unseren Standards entsprechen", verdeutlichte sie. "Frankreich setzt in Europa ein Vorbild, indem es dieses beispiellose Dekret verabschiedet, das mehr als ein Dutzend Lebensmittelprodukte abdeckt.“ Der Schutz der Landwirte, die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung und der konsequente Kampf gegen alle Formen unfairen Wettbewerbs seien nicht verhandelbar. Die Ministerin fordert nun die Europäische Kommission auf, diese Politik auch auf EU-Ebene umzusetzen. Das Ziel ist klar: Importierte Produkte müssen denselben Gesundheits- und Umweltstandards entsprechen wie Produkte, die in Frankreich oder der gesamten EU angebaut werden. Früchte wie Äpfel, Aprikosen, Kirschen, Erdbeeren oder auch Trauben dürfen in Frankreich also nur noch verkauft werden, wenn sie völlig frei von verbotenen Stoffen sind – ganz unabhängig von der Herkunft. Die französische Regierung kündigt an, die Kontrollen von Lebensmittelimporten erheblich zu verschärfen, um die Einhaltung der neuen Richtlinie durchzusetzen.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.