Fragen der Fachgruppe Obstbau an Frau MdB Dr. Anne Monika Spallek
1) In Ihrer Partei Bündnis90/Die Grünen sind Sie u.a. zuständig für den Obstbau und haben sich in den vergangenen zwei Jahren auch mit vielen Besuchen auf den Betrieben intensiv mit den Strukturen und Problemen des deutschen Obstbaus beschäftigt. Dabei haben Sie gesehen, dass sich die Rahmenbedingungen für Produktion von Obst in Deutschland in den vergangenen Jahren drastisch verschlechtert haben, immer mehr und besonders kleinere Familienbetriebe geben auf. Gleichzeitig liegt der Selbstversorgungsgrad von Obst unter 20 Prozent. Eines Ihrer erklärten politischen Ziele ist aber die Stärkung der Familienbetriebe auch im Obstbau. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dieses Ziel erreichen?
Ja, die Obstbaubetriebe sind von vielen aktuellen Herausforderungen besonders betroffen, vor allem von den Folgen von Putins Angriffskrieg auf die Ukraine. Um diese abzumildern, gab es bereits 2022 erste Krisenbeihilfen, die unbürokratisch an die Betriebe ausgezahlt wurden. Damit möglichst viele auch kleinere Familienbetriebe davon profitieren konnten, wurde die Förderung auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Dafür habe ich mich zuvor eingesetzt. Auch das aktuelle Hilfspaket der EU von 36 Millionen Euro, welches nur für die Freilandobstbau-, Hopfen- sowie regionalen Weinbaubetriebe gilt, soll wiederum mit einer Kappung von 15.000 Euro ausgezahlt werden. Ich setze mich dafür ein, dass wir in allen Förderprogrammen degressive Fördersätze bzw. Kappungsgrenzen umsetzen, um gerade Familienbetriebe mehr zu stärken.
Auch bei den Energiepreisbremsen haben wir darauf geachtet, dass die kleineren Betriebe faire Bedingungen im Vergleich zur Industrie bekommen. Ich habe mich damals sehr dafür eingesetzt, dass bei der Strompreisbremse bereits ab 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch ein einheitlicher Industriepreis von 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen, gilt. Das hat vielen auch kleineren Betrieben in der schlimmsten Krise sehr geholfen.
Aber auch die Klimakrise mit zunehmenden Spätfrösten, Starkregenereignissen sowie Hagelschlag mit Hagelkörnern so groß wie eine Faust auf der einen Seite und dramatische Dürren und Hitzewellen auf der anderen erschweren die Produktionsbedingungen. Zudem machen erhöhter Mindestlohn, Fachkräftemangel und die Marktmacht des Einzelhandels den Betrieben das Leben schwer.
Fakt ist, dass der Obstbau in der Vergangenheit im BMEL und auch im Bauernverband eher ein Nischen-Dasein fristete. So ging es in den letzten Jahrzehnten fast ausschließlich um die Tierhaltung. Meine Meinung ist da klar: Wenn wir den Umbau der Tierhaltung mit einer Milliarde unterstützen, so müssen wir mit dem Ziel einer gesunden regionalen nachhaltigen Ernährung nicht minder auch den eigentlich viel wichtigeren Obstbau bei der Transformation unterstützen. Dafür setze ich mich ein.
Auch durch meinen Einsatz für den Obstbau in den letzten zwei Jahren konnte wir erreichen, dass er im BMEL jetzt endlich eine größere Rolle spielt. So konnten wir bewirken, dass das BMEL das Thünen-Institut für Betriebswirtschaftslehre beauftragt hat, zeitnah ein Reflexionspapier zum Obst- und Gemüsebau mit klaren Handlungsempfehlungen an die Politik zu erstellen. Dieses liegt mittlerweile unter dem Titel „Stellungnahme für BMEL, Chancen und Risiken des Obst- und Gemüsebaus in Deutschland“ vor und soll nun mit den Verbänden zusammen mit dem Ergebnisbericht des Zukunftskongress Gartenbau aus 2022 beraten werden. Dazu werden jetzt mit den Vertreterinnen und Vertretern der gesamten Wertschöpfungskette Workshops zur Prüfung und Priorisierung der Handlungsempfehlungen durchgeführt. Die Beratungsergebnisse sollen im Februar 2024 vorliegen, damit sie ggf. noch in den Haushalteentwurf 2025 einfließen können.
Ich unterstütze die Empfehlung, eine akute Liquiditätshilfe für den Obstbau zur Überwindung der aktuellen Liquiditätsprobleme zu gewähren und dass die Umstellung von Baumobstanlagen auf resistente und marktgängige Sorten gefördert werden sollte. Allerdings sollten auch gute resistente aber noch weniger marktgängige Sorten angebaut werden, bei denen dann von staatlicher Seite mehr in das Marketing investiert wird. Bei meinem Besuch kürzlich beim Julius Kühn-Institut wurde mir berichtet, dass dies eine große Chance wäre, die Ausbringungsmenge an Pflanzenschutzmittel insgesamt zu reduzieren. Die notwendigen Gelder dafür müssten wir im Haushalt verankern.
Ein Förderprogramm Wassereffizienz unterstütze ich sehr. Inwieweit es hier Möglichkeiten über den Klima-Transformationsfond oder das Aktionsprogramm Natürlichen Klimaschutz gibt, werden wir prüfen. Aber auch in der Wissenschaft müssen wir die Bedeutung des Obstbaus stärken. Derzeit gibt es bei den öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen viel zu wenig Professuren, die ausschließlich diese Fachgebiete lehren.
Prioritär ist, dass wir die Obstbaubetriebe jetzt massiv darin unterstützen, sich effizienter und resilienter aufzustellen, damit sie der Klimakrise und dem Marktdruck trotzen können. Effiziente Energie- und Bewässerungsverfahren, spezielle Geräte und Maschinen für nachhaltige Anbauverfahren sowie Entwicklungen im Bereich KI-Robotik müssen wir voranbringen. Erste Maßnahmen dazu wurden von uns auf den Weg gebracht. So sollen demnächst spezielle Arbeitsgeräte zur bodenschonenden Bodenbearbeitung über das Aktionsprogramm Natürlichen Klimaschutz gefördert werden.
2. Ein großes Problem im Obstbau ist das Wegbrechen von Pflanzenschutzmittel-zulassungen. Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 46: „Zudem sorgen wir für eine Verbesserung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere für Anwendungen von geringfügigem Umfang bei vielfältig angebauten Sonderkulturen, für den Vorratsschutz und für geeignete Resistenzstrategien.“
Was haben Sie dazu unternommen oder schon erreicht?
Es ist richtig, dass der Pestizid-Markt zunehmend in eine Sackgasse gerät, weil seit der Jahrtausendwende kaum noch wirklich neue Wirkstoff-Gruppen zur Marktreife gebracht werden konnten. Zudem verändern sich durch den Klimawandel das Schaderregerspektrum und der Befallsdruck. Auch im ökologischen Anbau ist das ein Problem. Mehr in die Forschung und Entwicklung von resistenten Sorten zu investieren, ist eine wichtige Option. Das haben wir auf den Weg gebracht. Weitere konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, dazu wurde das Reflexionspapier beim Thünen-Institut in Auftrag gegeben.
3. Die Wiederzulassung des Fungizids Captan wird nicht rechtzeitig erfolgen. Ohne dieses Mittel wird die Schorfbekämpfung im Apfel- und Birnenanbau unmöglich werden, es drohen massive Ernteeinbußen. Werden Sie sich für den Erhalt des Wirkstoffes einsetzen?
Mit der Durchführungs-Verordnung Nr. 2023/918 wurde die Genehmigung von Captan vorläufig bis zum 15.11.2024 verlängert. Eine Wiedergenehmigung von Captan sollte von politischer Seite unterstützt werden, sofern das in der EU-Pflanzenschutzmittel-Verordnung geforderte hohe Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt gewährleistet ist. Hinsichtlich Schorf wäre eine Kampagne wünschenswert, die Verbraucher*innen klarmacht: Auch Äpfel mit ästhetischen Makeln können lecker sein.
4. Im Obstbau wird die geforderte Reduktion des Glyphosat-Einsatzes bereits seit Jahren umgesetzt. Denn weil nur die Baum- bzw. Pflanzstreifen behandelt werden, wird pro Hektar Anbaufläche nur 1/3 der zugelassenen Aufwandmenge ausgebracht. In den Fahrgassen (= Mulchstreifen) erfolgt keine chemische Beikrautregulierung. Diese sind dauerbegrünt, machen 3/4 der Anbaufläche aus und stellen gemeinsam mit den Bäumen und dem Baumstreifen eine sehr hohe und einzigartige Biodiversität. Praktikable und gleichzeitig wirtschaftliche Alternativen zum Glyphosateinsatz stehen dem Integrierten Obstbau derzeit nicht zur Verfügung. Die EFSA sieht kein Risiko beim Einsatz von Glyphosat in den beantragten Indikationen und eine Verlängerung der Zulassung durch die Europäische Kommission scheint wahrscheinlich. Befürworten Sie unter der Voraussetzung der Zustimmung der EU einen Einsatz von Glyphosat im Integrierten Obstbau?
Das Anwendungs-Verbot von Glyphosat ab 2024 wurde in der letzten Legislaturperiode von einer schwarz-roten Koalition beschlossen und von der Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag bekräftigt. Die neuen Schlussfolgerungen der EFSA sind uns noch nicht bekannt, darum konnten wir uns über die identifizierten Risiken noch kein Bild machen. Angesichts des dramatischen Insekten- und Artensterbens sollte der Herbizid-Einsatz in der gesamten Landwirtschaft weiter minimiert werden.
In meinem Umfeld sehe ich immer noch zu oft, dass Glyphosat oder andere Herbizide an Stellen eingesetzt werden z.B. unter Zäunen zur Zaunbewuchsregulierung, wo es bereits heute verboten ist. Grundsätzlich würde ich mich freuen, wenn man ohne Verbote auskommen würde und Pflanzenschutzmittel nur dann angewendet werden, wenn alle anderen Maßnahmen scheitern. Letztendlich wird ja nicht das Herbizid benötigt, sondern es werden wirtschaftliche Maßnahmen zur Beikrautregulierung gebraucht.
Geräte zur mechanischen Beikrautregulierung in Sonderkulturen gab es bereits vor über 40 Jahren. Durch die Entwicklung kostengünstiger Herbizidwirkstoffe wurde das Unkrautmanagement seitdem aber überwiegend chemisch angegangen, außer bei ökologischer Produktionsweise. Für eine schlagkräftige und präzise mechanische Beikrautregulierung im Gemüse-, Obst- und Weinanbau entwickeln Hacktechnikhersteller in ganz Europa derzeit alt bekannte Hacktechnik weiter. Es gibt derzeit eine Vielzahl an Herstellern für Geräte zur Beikrautregulierung wie Rollhacken, Fingerhacken, Krümler, Flachschar, Scheibenegge, Faden- und Bürstengeräte, Mulcher, Heißwassergeräte, Wasserhochdruckgeräte. Eine andere Möglichkeit, den Herbizideinsatz zu beschränken, ist der Einsatz von Mulchmaterialien. Für die Zukunft werden sicher autonom fahrende Roboter im Obstbau mehr zum Einsatz kommen, von der Beikrautregulierung bis zu Ernte.
Ich bin der Meinung, wenn der Umstieg auf alternative Techniken und Methoden derzeit wirtschaftlich nicht rentabel ist, muss Politik den Umstieg besser fördern. Dafür setze ich mich derzeit ein. Marktgängige Maschinen müssen wir fördern, wie es bereits über die Bauernmilliarde bisher vor allem für den Ackerbau erfolgt ist. Aktuell werden von verschiedenen Firmen autonome Systeme sowohl für die Beikrautregulierung wie auch für die Ernte entwickelt, die in den kommenden Jahren zur Marktreife kommen werden. Aber auch hier müssen wir weiter in Forschung und Entwicklung und Versuchsanlagen investieren.
5. Die hohen Umwelt- und Sozialstandards der deutschen Obstproduktion werden vom Verbraucher nicht ausreichend wertgeschätzt. Die Vorteile zur Importware sind vielen Konsumenten nicht bekannt, der Preis ist für sie das primäre Kaufkriterium. Große Teile des LEHs führen regionale Produkte nur als „Feigenblatt“-Sortiment. Wie kann die Politik hier helfen?
Es ist nicht zu verstehen, dass gerade in der Saison immer wieder billige Produkte aus dem Ausland im LEH beworben werden und in der Auslage liegen. Das ist nicht akzeptabel. Spätestens nach den letzten dramatischen Winterdürren in Spanien, Italien und Frankreich wissen wir, dass der massenhafte Import von Billig-Produkten aus wasserarmen Regionen nicht weiter zu vertreten ist. Und wenn der LEH mit regionalen Produkten wirbt, ist oft nicht klar, welche Region gemeint ist. Damit läuft Regionalwerbung immer mehr ins Leere, weil es die Verbraucher zunehmend verwirrt und Regionalwerbung unglaubwürdig wird. Dabei zeigen Studien immer wieder, dass die Menschen regionale Produkte kaufen wollen, weil sie ihre Landwirtschaft und ihre Obstbauerinnen und Obstbauern vor Ort unterstützen und das Klima durch kurze Wege schützen wollen.
Ich bspw. freue mich sehr, wenn ich Obst aus meiner Region dem Münsterland vor Ort kaufen und damit die Landwirtschaft hier unterstützen kann. Obst aus Bayern ist sicherlich auch gut, aber unterstützen möchte ich ja kurze Transportwege und die Obstbäuerinnen und -bauern vor Ort.
Ich sehe eine große Chance für einen besseren Absatz in einer glaubwürdigen Regionalwerbung. Um das auf den Weg zu bringen arbeiten wir derzeit an einer Transparenzregelung, mit der gefordert wird: wer mit Begriffen wie „regional“, „aus der Region“ oder „von Hier“ wirbt, der muss auch die Region in derselben Schriftgröße gut sichtbar klar benennen. Neben einer glaubwürdigen Regionalwerbung fordere ich auch ein verpflichtendes Herkunftskennzeichen auf verarbeitete Produkte, damit ich bspw. bei Apfelmus immer sofort erkenne, wo die Äpfel herkommen. Wichtig ist aber auch, dass wir die Vermarktungswege am LEH vorbei stärken. Als guten Hebel sehe ich da die öffentliche AHV (Außer-Haus-Verpflegung) vor allem in Schulen, Kitas und Kliniken. Das wollen wir fördern. Erste Förderprogramme dazu wurden auf den Weg gebracht.
So konnten wir im parlamentarischen Verfahren auf meine Anregung hin das Bundesprogramm ländliche Entwicklung (BULE) weiterentwickeln zu einem Bundesprogramm ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung (BULE+) und es auch aufstocken. Damit sollen modellhaft innovative Wertschöpfungsketten aufgebaut und Best Practice Beispiele für Lieferketten bis in die Gemeinschaftskantinen entwickelt werden. Auch der im Koalitionsvertrag verankerte Modellregionenwettbewerb „Ernährungswende in der Region“ wurde durch das Parlament noch einmal deutlich aufgestockt. Für bessere Fördermöglichkeiten für regionale Wertschöpfungsketten in der GAK (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"), dem größten Fördertopf zusammen mit den Ländern, setze ich mich ein.
Den Obstbau will ich dabei unterstützen, eine Regionalvermarktung mit klaren Regionalkriterien für die regionale Versorgung von Fachgeschäften oder Gastronomie aufzubauen. Auch regional verarbeitete Produkte könnten mit einem glaubwürdigen Regionalkennzeichen gelabelt werden, zum Beispiel gefrostetes Obst oder Mus.
Wichtig wäre auch die Bildung einiger weniger, starker Vermarktungsorganisationen, um mit dem LEH auf Augenhöhe verhandeln zu können.
6. Aktuell produzieren 87 % der deutschen Obsterzeuger nach den Richtlinien des Integrierten Anbaus. Welches Motto zur Ernährungswende finden Sie besser: „Bio-Äpfel statt Gummibärchen“ oder „Regionale Äpfel statt Gummibärchen“?
Grundsätzlich ist jeder Apfel besser als Gummibärchen, sowohl für das Klima, die Biodiversität wie auch für die Gesundheit. Dennoch muss es immer Ziel sein, die Nachhaltigkeit insgesamt zu maximieren, damit wir den Planeten für uns Menschen lebenswert erhalten. Um die Wege zu reduzieren, sollte Obst im Handel oder auf dem Teller auch aus der Region kommen. Darüber hinaus sollte es möglichst ökologisch nachhaltig und sozial nachhaltig produziert worden sein. Der Integrierte Anbau ist da ein wichtiges Konzept und er sollte zertifizierbar weiterentwickelt werden, so dass wir über Kennzeichnung und Förderkonzepte mehr Wertschöpfung erreichen können. Erst dann kann der regionale Obstbau auch wieder ökonomisch nachhaltig werden und ein auskömmliches Einkommen ermöglichen. Um die Nachhaltigkeit insgesamt zu erhöhen, müssen wir an vielen Hebeln drehen und die Bio-Betriebe genauso wie den Integrierten Anbau dabei unterstützen, sich effizienter und nachhaltiger aufzustellen.
7. Erste Ergebnisse zur Agri-PV auf Obstanlagen weisen darauf hin, dass Stromerzeugung und Produktion von Obst auf einer Fläche möglich ist. Mit einer Förderung von 1,2 Cent/kWh ist diese Kombination aber bisher nicht wirtschaftlich. Was dürfen wir vom Solarpaket erwarten?
Meine Überzeugung ist, dass in Zukunft der Obstbau unter Agri-PV-Anlagen großes Potential bieten wird. Neben dem Schutz vor Hagel und Starkregenereignissen ist vor allem das gezielte Auffangen und Nutzen des Wassers ein wichtiger Effizienzgewinn. Zudem können Pflanzenschutzanwendungen eingespart werden. Zusätzlich wird der Betrieb energieunabhängiger und der Strom könnte direkt für digital gesteuerte Hack- oder Pflückroboter genutzt werden. Bisher handelt es sich allerdings oft erst um Versuchsanlagen. Damit Agri-PV im Obstbau mehr genutzt wird, habe ich mich für die Privilegierung von hofnahen Anlagen auf 2,5 ha eingesetzt. Ich habe mich auch stets für eine bessere Förderung eingesetzt und erste Verbesserungen wurden jetzt endlich auf den Weg gebraucht. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zum Solarpaket I bekommen kleine Agri-PV Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 1 MW jetzt erheblich mehr Geld und zwar eine Festvergütung von 7 ct/kWh und einen Bonus von 2,5 ct/kWh. Für extensive Agri-PV-Anlagen werden noch einmal 0,3 ct/kWh draufgeschlagen. Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von über 1 MW richtet sich die Vergütungshöhe nach dem bezuschlagten Gebot, der Höchstwert liegt bei 9,5 Cent. Meiner Meinung nach ist diese Erhöhung ein erster wichtiger Schritt. Für weitere Verbesserungen sowohl im Genehmigungsrecht wie auch in der Vergütung werde ich mich einsetzen.
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