Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Jahr 2024 wurde von einer breiten Mehrheit in der EU begrüßt. Auch wenn es letzten Endes ein Kompromiss vieler Kompromisse war, wurde dennoch von einem Durchbruch gesprochen. Denn selbst in abgeschwächter Form war es besser als gar kein Gesetz in diesem Bereich und zudem ein klares Bekenntnis zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Die Nationalstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Nun befürchtet FAIRTRADE jedoch, dass bereits beschlossene Regelungen nachträglich geändert werden. Ursache dafür ist die sogenannte „Omnibus-Verordnung“, die mehrere rechtliche Anpassungen in einem Gesetzesvorschlag bündelt, um Regelungen zu vereinfachen. Im Fall des Lieferkettengesetzes könnte sie dazu führen, dass weniger Unternehmen zur Verantwortung gezogen und verbindliche Sorgfaltspflichten rund um Sozial- und Umweltstandards abgeschwächt werden.
Das Lieferkettengesetz soll einen neuen globalen Standard setzen und hat das Potenzial, die Weltwirtschaft zu verändern. Denn so wird sichergestellt, dass multinationale Unternehmen die Menschenrechte und die Umwelt in den Ländern des Globalen Südens respektieren.“ Diese nun angestrebten Änderungen könnten über einen undurchsichtigen, schnellen Prozess beschlossen werden – ohne die Stimmen der Betroffenen aus dem Globalen Süden zu hören. Besonders unfair: Unternehmen, die sich bereits auf das Lieferkettengesetz vorbereiten, würden auf diese Weise benachteiligt werden. Viele investieren intensiv in umweltfreundlichere und ethischere Produkte und unterstützen das EU-Gesetz. Andere beginnen, sich stärker mit den Produktionsbedingungen in ihren Lieferketten auseinanderzusetzen.
Bisher konnten Unternehmen durch ausbeuterische Praktiken und fehlende Umweltstandards Kostenvorteile erzielen. Der Raubbau an Menschen und Umwelt bringt Profite für wenige und vergesellschaftet die Verluste für viele. Diese Kosten stehen auf keinem Preisschild, haben aber drastische Auswirkungen auf unser aller Zukunft.
Ein starkes EU-Lieferkettengesetz könnte dieses Ungleichgewicht endlich beenden. Doch mit der drohenden Abschwächung profitieren erneut diejenigen, die bewusst Menschenrechtsverletzungen in Kauf nehmen und Raubbau an der Umwelt begehen. Dieses Verhalten darf kein Wettbewerbsnachteil mehr sein!
FAIRTRADE und viele weitere NGO‘s und Unternehmen haben die EU daher aufgefordert, die ursprüngliche Fassung des Gesetzes beizubehalten, ohne dieses zu verwässern. Das Lieferkettengesetz wurde 2024 beschlossen, doch durch die jüngsten Entwicklungen sind erhoffte Meilensteine am Weg in eine gerechte Zukunft akut in Gefahr.
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.
Für viele Erdbeerbetriebe ist die mechanische Ranken- und Unkrautbekämpfung mittlerweile alternativlos geworden, denn neue Herbizidzulassungen sind nicht in Sicht.
Im Zeitraum vom 1. bis 29. November 2022 werden an neun Standorten im Bundesgebiet wieder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und Agrarchemikalien im Rahmen des Rücknahme-Systems PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) zurückgenommen.