Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Jahr 2024 wurde von einer breiten Mehrheit in der EU begrüßt. Auch wenn es letzten Endes ein Kompromiss vieler Kompromisse war, wurde dennoch von einem Durchbruch gesprochen. Denn selbst in abgeschwächter Form war es besser als gar kein Gesetz in diesem Bereich und zudem ein klares Bekenntnis zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Die Nationalstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Nun befürchtet FAIRTRADE jedoch, dass bereits beschlossene Regelungen nachträglich geändert werden. Ursache dafür ist die sogenannte „Omnibus-Verordnung“, die mehrere rechtliche Anpassungen in einem Gesetzesvorschlag bündelt, um Regelungen zu vereinfachen. Im Fall des Lieferkettengesetzes könnte sie dazu führen, dass weniger Unternehmen zur Verantwortung gezogen und verbindliche Sorgfaltspflichten rund um Sozial- und Umweltstandards abgeschwächt werden.
Das Lieferkettengesetz soll einen neuen globalen Standard setzen und hat das Potenzial, die Weltwirtschaft zu verändern. Denn so wird sichergestellt, dass multinationale Unternehmen die Menschenrechte und die Umwelt in den Ländern des Globalen Südens respektieren.“ Diese nun angestrebten Änderungen könnten über einen undurchsichtigen, schnellen Prozess beschlossen werden – ohne die Stimmen der Betroffenen aus dem Globalen Süden zu hören. Besonders unfair: Unternehmen, die sich bereits auf das Lieferkettengesetz vorbereiten, würden auf diese Weise benachteiligt werden. Viele investieren intensiv in umweltfreundlichere und ethischere Produkte und unterstützen das EU-Gesetz. Andere beginnen, sich stärker mit den Produktionsbedingungen in ihren Lieferketten auseinanderzusetzen.
Bisher konnten Unternehmen durch ausbeuterische Praktiken und fehlende Umweltstandards Kostenvorteile erzielen. Der Raubbau an Menschen und Umwelt bringt Profite für wenige und vergesellschaftet die Verluste für viele. Diese Kosten stehen auf keinem Preisschild, haben aber drastische Auswirkungen auf unser aller Zukunft.
Ein starkes EU-Lieferkettengesetz könnte dieses Ungleichgewicht endlich beenden. Doch mit der drohenden Abschwächung profitieren erneut diejenigen, die bewusst Menschenrechtsverletzungen in Kauf nehmen und Raubbau an der Umwelt begehen. Dieses Verhalten darf kein Wettbewerbsnachteil mehr sein!
FAIRTRADE und viele weitere NGO‘s und Unternehmen haben die EU daher aufgefordert, die ursprüngliche Fassung des Gesetzes beizubehalten, ohne dieses zu verwässern. Das Lieferkettengesetz wurde 2024 beschlossen, doch durch die jüngsten Entwicklungen sind erhoffte Meilensteine am Weg in eine gerechte Zukunft akut in Gefahr.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 8.129 Anträge auf „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ genehmigt.
Der Einsatz der Agri-Photovoltaik (Agri-PV) in der Landwirtschaft ist eine innovative Antwort auf die Probleme unserer Zeit. Das Potenzial dieser Technologie kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Betriebe auch bereit sind, sie einzusetzen.
Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Forschungsprojekt »Smarte Automatisierungssysteme und -services für den Obstanbau an der Niederelbe« (=SAMSON) wurde nun offiziell gestartet.
Mit Sorge nimmt der Berufsstand die neuen Ausbildungszahlen im Gartenbau zur Kenntnis. Laut BiBB-Auswertung ging die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge mit Stichtag 30. September 2022 um 13,1 % zurück.
Auf Basis einer Pressemeldung des „Umweltinstituts München“ haben kürzlich die Süddeutsche Zeitung, der Bayerische Rundfunk und der (neue) Tagesschau-Podcast „11 KM“ die Apfelproduktion an den Pranger gestellt.