Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Jahr 2024 wurde von einer breiten Mehrheit in der EU begrüßt. Auch wenn es letzten Endes ein Kompromiss vieler Kompromisse war, wurde dennoch von einem Durchbruch gesprochen. Denn selbst in abgeschwächter Form war es besser als gar kein Gesetz in diesem Bereich und zudem ein klares Bekenntnis zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Die Nationalstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Nun befürchtet FAIRTRADE jedoch, dass bereits beschlossene Regelungen nachträglich geändert werden. Ursache dafür ist die sogenannte „Omnibus-Verordnung“, die mehrere rechtliche Anpassungen in einem Gesetzesvorschlag bündelt, um Regelungen zu vereinfachen. Im Fall des Lieferkettengesetzes könnte sie dazu führen, dass weniger Unternehmen zur Verantwortung gezogen und verbindliche Sorgfaltspflichten rund um Sozial- und Umweltstandards abgeschwächt werden.
Das Lieferkettengesetz soll einen neuen globalen Standard setzen und hat das Potenzial, die Weltwirtschaft zu verändern. Denn so wird sichergestellt, dass multinationale Unternehmen die Menschenrechte und die Umwelt in den Ländern des Globalen Südens respektieren.“ Diese nun angestrebten Änderungen könnten über einen undurchsichtigen, schnellen Prozess beschlossen werden – ohne die Stimmen der Betroffenen aus dem Globalen Süden zu hören. Besonders unfair: Unternehmen, die sich bereits auf das Lieferkettengesetz vorbereiten, würden auf diese Weise benachteiligt werden. Viele investieren intensiv in umweltfreundlichere und ethischere Produkte und unterstützen das EU-Gesetz. Andere beginnen, sich stärker mit den Produktionsbedingungen in ihren Lieferketten auseinanderzusetzen.
Bisher konnten Unternehmen durch ausbeuterische Praktiken und fehlende Umweltstandards Kostenvorteile erzielen. Der Raubbau an Menschen und Umwelt bringt Profite für wenige und vergesellschaftet die Verluste für viele. Diese Kosten stehen auf keinem Preisschild, haben aber drastische Auswirkungen auf unser aller Zukunft.
Ein starkes EU-Lieferkettengesetz könnte dieses Ungleichgewicht endlich beenden. Doch mit der drohenden Abschwächung profitieren erneut diejenigen, die bewusst Menschenrechtsverletzungen in Kauf nehmen und Raubbau an der Umwelt begehen. Dieses Verhalten darf kein Wettbewerbsnachteil mehr sein!
FAIRTRADE und viele weitere NGO‘s und Unternehmen haben die EU daher aufgefordert, die ursprüngliche Fassung des Gesetzes beizubehalten, ohne dieses zu verwässern. Das Lieferkettengesetz wurde 2024 beschlossen, doch durch die jüngsten Entwicklungen sind erhoffte Meilensteine am Weg in eine gerechte Zukunft akut in Gefahr.
Die TU München lädt zum 2. Weihenstephaner Zukunftsforum ein. Experten aus Agrarpolitik und Umweltschutz nehmen an diesem Tag das Verhältnis zwischen Landwirtschaftlern und Klimaschützern in den Fokus.
Am „Tag des Deutschen Apfels“ wurden nicht irgendwelche Äpfel gefeiert, sondern Äpfel aus deutschem Anbau – und dies eine Woche lang, mit Aktionen im Handel und einer aufmerksamkeitsstarken Medien-Kampagne.
Ab sofort können QS-Systempartner aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln mit einer Teilnahme am Modul "Freiwillige QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN)" ihr Engagement für mehr Nachhaltigkeit zertifizieren lassen.
Über die moderne und zukunftsorientierte Ausbildung in den 14 Grünen Berufen hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) einen fünfminütigen Film veröffentlicht.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versendet in dieser Woche die Bewilligungsbescheide zur 2. Anpassungsbeihilfe an etwa 13.400 Anbauer über insgesamt 28,2 Millionen Euro.
Die Streichung der Agrardieselrückvergütung und der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Kfz belasten die grüne Branche und auch den Obstbau überproportional. Unter dem Motto "Zu viel ist zu viel! Jetzt ist Schluss!" fand deshalb am 18.12.2023 eine Großdemonstration der deutschen Landwirtschaft vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die am 15.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.
Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG), das für mehr Fairness gerade für kleinere Betriebe in der Lebensmittelkette sorgen soll, zeigt Wirkung.