Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Die Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Jahr 2024 wurde von einer breiten Mehrheit in der EU begrüßt. Auch wenn es letzten Endes ein Kompromiss vieler Kompromisse war, wurde dennoch von einem Durchbruch gesprochen. Denn selbst in abgeschwächter Form war es besser als gar kein Gesetz in diesem Bereich und zudem ein klares Bekenntnis zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Die Nationalstaaten haben nun zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Nun befürchtet FAIRTRADE jedoch, dass bereits beschlossene Regelungen nachträglich geändert werden. Ursache dafür ist die sogenannte „Omnibus-Verordnung“, die mehrere rechtliche Anpassungen in einem Gesetzesvorschlag bündelt, um Regelungen zu vereinfachen. Im Fall des Lieferkettengesetzes könnte sie dazu führen, dass weniger Unternehmen zur Verantwortung gezogen und verbindliche Sorgfaltspflichten rund um Sozial- und Umweltstandards abgeschwächt werden.
Das Lieferkettengesetz soll einen neuen globalen Standard setzen und hat das Potenzial, die Weltwirtschaft zu verändern. Denn so wird sichergestellt, dass multinationale Unternehmen die Menschenrechte und die Umwelt in den Ländern des Globalen Südens respektieren.“ Diese nun angestrebten Änderungen könnten über einen undurchsichtigen, schnellen Prozess beschlossen werden – ohne die Stimmen der Betroffenen aus dem Globalen Süden zu hören. Besonders unfair: Unternehmen, die sich bereits auf das Lieferkettengesetz vorbereiten, würden auf diese Weise benachteiligt werden. Viele investieren intensiv in umweltfreundlichere und ethischere Produkte und unterstützen das EU-Gesetz. Andere beginnen, sich stärker mit den Produktionsbedingungen in ihren Lieferketten auseinanderzusetzen.
Bisher konnten Unternehmen durch ausbeuterische Praktiken und fehlende Umweltstandards Kostenvorteile erzielen. Der Raubbau an Menschen und Umwelt bringt Profite für wenige und vergesellschaftet die Verluste für viele. Diese Kosten stehen auf keinem Preisschild, haben aber drastische Auswirkungen auf unser aller Zukunft.
Ein starkes EU-Lieferkettengesetz könnte dieses Ungleichgewicht endlich beenden. Doch mit der drohenden Abschwächung profitieren erneut diejenigen, die bewusst Menschenrechtsverletzungen in Kauf nehmen und Raubbau an der Umwelt begehen. Dieses Verhalten darf kein Wettbewerbsnachteil mehr sein!
FAIRTRADE und viele weitere NGO‘s und Unternehmen haben die EU daher aufgefordert, die ursprüngliche Fassung des Gesetzes beizubehalten, ohne dieses zu verwässern. Das Lieferkettengesetz wurde 2024 beschlossen, doch durch die jüngsten Entwicklungen sind erhoffte Meilensteine am Weg in eine gerechte Zukunft akut in Gefahr.
Aktuell gibt es kaum verlässliche Zahlen zum Anbauumfang von Haselnüssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Um fundierte Daten zu Anbauflächen und verwendeten Anbausystemen in den drei Ländern zu erheben, wurde eine wissenschaftliche Umfrage entwickelt.
Hajo Hinrichs, Präsident des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, haben sich in einem Schreiben an Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandt. Sie bringen darin die Sorge des Berufsstandes zur prekären Pflanzenschutzmittelzulassungssituation im Bereich der Obstreisermuttergärten zum Ausdruck.
Der zunehmende Anbau in Folientunneln oder Gewächshäusern hat in unserem Nachbarland zu einer Verdreifachung der Erträge bei gleichzeitiger Reduzierung der Anbaufläche geführt. Daten des niederländischen Statistikamtes (CBS), die vom Portal Dutch News veröffentlicht wurden, zeigen, dass die Niederlande das Jahr 2024 mit einem neuen Rekord in der Erdbeerproduktion mit 86 Millionen kg abgeschlossen haben.
Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.