Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen. Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem Vorhaben deshalb seine Zustimmung verweigert und die EU-Kommission eindringlich aufgefordert, diese EU-Hilfen auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen. Denn besonders in Ost- und Süddeutschland hat der Spätfrost im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht.
Nach aktuellen Schätzungen der betroffenen Bundesländer summieren sich die Frostschäden in Deutschland auf mindestens 210 bis 254 Millionen Euro. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ließ verlauten, dass er das Brüsseler Vorgehen für nicht sinnvoll erachte; es zerstöre vielmehr Vertrauen. „Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Deutschland war von dem demselben Extremwetter betroffen wi Polen, Österreich und Tschechien. Die betroffenen deutschen Betriebe wirtschaften teilweise unmittelbar an der Grenze. Das Ich erwarte, dass die EU-Kommission diese Ungleichbehandlung zügig auflöst und die Frosthilfen auch für unsere deutschen Landwirtinnen und Landwirten öffnet." Deutschland hatte bereits bei den vergangenen beiden Agrarräten im Mai und Juni auf die teilweise massiven Schäden für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe hingewiesen, wie das BMEL erklärte. So habe es laut BMEL flächendeckende Frostschäden in Sachsen gegeben sowie „regional differenzierte und punktuell starke“ Frostschäden in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Je nach Betroffenheit bezifferte das Ministerium die zu erwartenden Ertragsausfälle im Obstbau zwischen 20 und 100 Prozent. Die Schäden im Weinanbau lägen zwischen 30 und 100 Prozent, detaillierte Schadensdaten seien hier aber erst nach der Weinlese möglich.
Ein entsprechender formaler Antrag des BMEL ist nun eingereicht, mit der Entscheidung der EU-Kommission wird Mitte kommender Woche gerechnet. Sollte die EU-Kommission Deutschland in die Hilfen einbeziehen und Gelder aus der Agrarreserve zur Verfügung stellen, so werde das BMEL kurzfristig eine entsprechende Verordnung erlassen und mit den Bundesländern das weitere Vorgehen zur Verteilung der Mittel abstimmen.
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.
Für viele Erdbeerbetriebe ist die mechanische Ranken- und Unkrautbekämpfung mittlerweile alternativlos geworden, denn neue Herbizidzulassungen sind nicht in Sicht.
Im Zeitraum vom 1. bis 29. November 2022 werden an neun Standorten im Bundesgebiet wieder unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel und Agrarchemikalien im Rahmen des Rücknahme-Systems PRE® (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung) zurückgenommen.