Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen. Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem Vorhaben deshalb seine Zustimmung verweigert und die EU-Kommission eindringlich aufgefordert, diese EU-Hilfen auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen. Denn besonders in Ost- und Süddeutschland hat der Spätfrost im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht.
Nach aktuellen Schätzungen der betroffenen Bundesländer summieren sich die Frostschäden in Deutschland auf mindestens 210 bis 254 Millionen Euro. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ließ verlauten, dass er das Brüsseler Vorgehen für nicht sinnvoll erachte; es zerstöre vielmehr Vertrauen. „Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Deutschland war von dem demselben Extremwetter betroffen wi Polen, Österreich und Tschechien. Die betroffenen deutschen Betriebe wirtschaften teilweise unmittelbar an der Grenze. Das Ich erwarte, dass die EU-Kommission diese Ungleichbehandlung zügig auflöst und die Frosthilfen auch für unsere deutschen Landwirtinnen und Landwirten öffnet." Deutschland hatte bereits bei den vergangenen beiden Agrarräten im Mai und Juni auf die teilweise massiven Schäden für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe hingewiesen, wie das BMEL erklärte. So habe es laut BMEL flächendeckende Frostschäden in Sachsen gegeben sowie „regional differenzierte und punktuell starke“ Frostschäden in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Je nach Betroffenheit bezifferte das Ministerium die zu erwartenden Ertragsausfälle im Obstbau zwischen 20 und 100 Prozent. Die Schäden im Weinanbau lägen zwischen 30 und 100 Prozent, detaillierte Schadensdaten seien hier aber erst nach der Weinlese möglich.
Ein entsprechender formaler Antrag des BMEL ist nun eingereicht, mit der Entscheidung der EU-Kommission wird Mitte kommender Woche gerechnet. Sollte die EU-Kommission Deutschland in die Hilfen einbeziehen und Gelder aus der Agrarreserve zur Verfügung stellen, so werde das BMEL kurzfristig eine entsprechende Verordnung erlassen und mit den Bundesländern das weitere Vorgehen zur Verteilung der Mittel abstimmen.
Aktuell gibt es kaum verlässliche Zahlen zum Anbauumfang von Haselnüssen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Um fundierte Daten zu Anbauflächen und verwendeten Anbausystemen in den drei Ländern zu erheben, wurde eine wissenschaftliche Umfrage entwickelt.
Hajo Hinrichs, Präsident des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V. und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau, haben sich in einem Schreiben an Alois Rainer, Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gewandt. Sie bringen darin die Sorge des Berufsstandes zur prekären Pflanzenschutzmittelzulassungssituation im Bereich der Obstreisermuttergärten zum Ausdruck.
Der zunehmende Anbau in Folientunneln oder Gewächshäusern hat in unserem Nachbarland zu einer Verdreifachung der Erträge bei gleichzeitiger Reduzierung der Anbaufläche geführt. Daten des niederländischen Statistikamtes (CBS), die vom Portal Dutch News veröffentlicht wurden, zeigen, dass die Niederlande das Jahr 2024 mit einem neuen Rekord in der Erdbeerproduktion mit 86 Millionen kg abgeschlossen haben.
Das Förderprogramm der Mehrgefahrenversicherung wird in Baden-Württemberg ab dem Antragsjahr 2026 um zwei wichtige Bereiche erweitert: Das Risiko Hagel und der Hopfenbau werden künftig Teil der Versicherung sein.
Stefanie Sabet hat am 1. September 2025 als Generalsekretärin die Geschäftsleitung des Deutschen Bauernverbandes übernommen. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, freut sich auf die Zusammenarbeit mit ihr:
Pflanzenschutzgeräte, Geräteteile oder Baugruppen durchlaufen auf Antrag der Herstellerfirmen ein umfassendes Prüfverfahren. Die Prüfungen basieren auf den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes, der Pflanzenschutzgeräteverordnung, gültigen Normen sowie den Richtlinien des JKI.
Das Bundeskabinett hat nun den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Agrardieselrückvergütung vollständig wieder eingeführt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten dann wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück.
Der Industry Outlook Report 2025 von USApple, der auf der Outlook-Veranstaltung in Chicago veröffentlicht wurde, schätzt die diesjährige Gesamtproduktion von Äpfeln in den USA auf rund 5,3 Mrd. Kilo.