Die EU-Kommission hatte in dieser Woche Krisenhilfen aus der Agrarreserve für Österreich, Tschechien und Polen in Höhe von 62 Millionen Euro in Aussicht gestellt, um die dortigen Ertragsausfälle durch Frost- und Hagel in Obst-, Gemüse- und Weinbaubetrieben zu kompensieren – ohne Deutschland in die Hilfsmaßnahme einzubeziehen. Das deutsche Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dem Vorhaben deshalb seine Zustimmung verweigert und die EU-Kommission eindringlich aufgefordert, diese EU-Hilfen auch für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe zugänglich zu machen. Denn besonders in Ost- und Süddeutschland hat der Spätfrost im Obst- und Weinbau erhebliche Schäden verursacht.
Nach aktuellen Schätzungen der betroffenen Bundesländer summieren sich die Frostschäden in Deutschland auf mindestens 210 bis 254 Millionen Euro. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ließ verlauten, dass er das Brüsseler Vorgehen für nicht sinnvoll erachte; es zerstöre vielmehr Vertrauen. „Bekanntlich macht eine Kaltwetterfront nicht am Grenzübergang halt. Deutschland war von dem demselben Extremwetter betroffen wi Polen, Österreich und Tschechien. Die betroffenen deutschen Betriebe wirtschaften teilweise unmittelbar an der Grenze. Das Ich erwarte, dass die EU-Kommission diese Ungleichbehandlung zügig auflöst und die Frosthilfen auch für unsere deutschen Landwirtinnen und Landwirten öffnet." Deutschland hatte bereits bei den vergangenen beiden Agrarräten im Mai und Juni auf die teilweise massiven Schäden für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe hingewiesen, wie das BMEL erklärte. So habe es laut BMEL flächendeckende Frostschäden in Sachsen gegeben sowie „regional differenzierte und punktuell starke“ Frostschäden in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Je nach Betroffenheit bezifferte das Ministerium die zu erwartenden Ertragsausfälle im Obstbau zwischen 20 und 100 Prozent. Die Schäden im Weinanbau lägen zwischen 30 und 100 Prozent, detaillierte Schadensdaten seien hier aber erst nach der Weinlese möglich.
Ein entsprechender formaler Antrag des BMEL ist nun eingereicht, mit der Entscheidung der EU-Kommission wird Mitte kommender Woche gerechnet. Sollte die EU-Kommission Deutschland in die Hilfen einbeziehen und Gelder aus der Agrarreserve zur Verfügung stellen, so werde das BMEL kurzfristig eine entsprechende Verordnung erlassen und mit den Bundesländern das weitere Vorgehen zur Verteilung der Mittel abstimmen.
„Aktuell sind 29 % der Betriebe in der Direktvermarktung aktiv“, verkündete kürzlich Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich. „Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber den letzten Erhebungen bedeutet."
Zum Start der Erntesaison für heimische Pflaumen zeigt das aktuelle QS-Rückstandsmonitoring ein positives Bild: Keine der 70 untersuchten Proben wies eine Überschreitung der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte (RHG) auf.
Sauberkeit und Hygiene während der Ernte sind zentrale Bestandteile der QS-Anforderungen in der Obst- und Gemüseerzeugung. Passend zum Start der Erntesaison hat QS neu gestaltete Infoposter zur Hand- und Arbeitshygiene veröffentlicht.
Nach dreijähriger Prüfung hat die EU-Kommission vergangene Woche ihre lang erwartete Evaluierung der Nitratrichtlinie veröffentlicht- und damit die erste umfassende Evaluierung der EU-Nitratrichtlinie seit deren Inkrafttreten im Jahr 1991 vorgelegt.
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Wenn im Herbst die Äpfel geerntet werden, steckt darin weit mehr als die Arbeit am Baum. Wie viel Wasser wurde benötigt? Wie wurde der Boden geschützt? Welche Rolle spielen Nützlinge und Biodiversität? Und wie lässt sich der Anbau an die zu-nehmende Hitze und Trockenheit anpassen?
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Die deutsche Kirschernte läuft auf Hochtouren. Dabei befinden sich die Preise im indirekten Absatz auf einem extrem niedrigen und für Erzeuger ruinösem Niveau.
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Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.