Die EU-Kommission hat kürzlich entschieden, wie die 540 Mio. Euro aus der Agrarreserve zur Abfederung der aktuellen Preiskrise bei Düngemitteln auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen. Demnach soll Deutschland davon knapp 60,3 Mio. Euro erhalten. Noch mehr Geld geht anFrankreich mit 107,1 Mio. Euro und Polen mit 66,6 Mio. Euro. Etwas weniger Beihilfen als Deutschland bekommen Spanien mit 50,2 Mio. Euro sowie Italien mit 45,6 Mio. Euro. Die Beträge können von den nationalen Regierungen noch um maximal 200 % aufgestockt werden. Für Deutschlands Bauern könnten also je nach Berliner Kassenlage und politischem Willen maximal etwas mehr als 180 Mio. Euro bereitgestellt werden.
Von den insgesamt 540 Mio. Euro stammen rund 240 Mio. Euro aus den noch für dieses Jahr verfügbaren Mitteln der Agrarreserve. Laut einer Sprecherin der EU-Kommission werden die Mitgliedstaaten am 17. Juli, im Ausschuss zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO), über diesen Anteil entscheiden. Die übrigen circa 300 Mio. Euro fließen aus dem EU-Nachtragshaushalt 2026. Konkret sollen die Gelder unter anderem aus
dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
dem Kohäsionsfonds und
dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
kommen. Zudem können Mittel eingesetzt werden, die eigentlich für das im vorigen Herbst gescheiterte Gesetz zum Waldmonitoring vorgesehen waren. Über diesen Anteil müssen Rat und Europaparlament in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren entscheiden.
Das Benchmarking des QS-GAP-Standards ist für Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln, deren Ware für die Vermarktung an den Lebensmitteleinzelhandel oder den Export vorgesehen ist, von zentraler Bedeutung.
Die regenerative Landwirtschaft wird oft als Lösung für Klimaschutz und Rentabilität gesehen, doch eine aktuelle Studie des vom Thünen-Institut und von global networks koordinierten unabhängigen Netzwerks agri benchmark zeigt ernüchternde Ergebnisse.
Was Sorgfaltspflichten und Menschenrechte künftig zur Handelsnorm machen soll, könnte entscheidend abgeschwächt werden. „Das müssen wir als engagierte Zivilgesellschaft gemeinsam verhindern“, wie Fairtrade kürzlich verkündete.
Kürzlich hat die neue EU-Kommission ihre Vision für Landwirtschaft und Ernährung vorgestellt, einen ehrgeizigen Fahrplan für die europäische Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen im Obst- und Weinbau begonnen. Damit erhalten die Betriebe finanzielle Unterstützung, die im Frühjahr 2024 infolge von Spätfrösten Einbußen erlitten haben.
Der Rat hat dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission kürzlich zugestimmt. Konkret sollen die Gelder Folgen von Klima- und Wetterextremen in der Landwirtschaft abfedern.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Projektideen für das landwirtschaftliche Wassermanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bewerbungen nimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 29. April 2025, 12:00 Uhr, an.
Ab dem 1. März 2025 beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland auf einer Anbaufläche von 9 200 ha rund 37.000 t Strauchbeeren geerntet. Auch wenn die Anbaufläche damit gegenüber dem Vorjahr nur um 1 % abgenommen hat, ging die Erntemenge trotzdem um 10,6 % zurück.
Am 1. April 2025 tritt der revidierte Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln in Kraft. In einem kostenlosen Live-Online-Seminar der QS-Akademie erfahren Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeuger sowie Bündler im QS-System was sich im QS-GAP Leitfaden gegenüber der aktuellen Version geändert hat.
Chinas Ausstellerpräsenz auf der Messe FRUIT LOGISTICA ist in diesem Jahr um ein Drittel gestiegen. Das Land ist weltweit nach den USA der zweigrößte Importeur von Frischfrucht und Nüssen und immer auf der Suche nach Handelspartnern.