Erweiterung der Mautpflicht ab Juli 2024

Fachgruppe OBSTBAU
4033

Am 24.11.2023 wurde das „Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ (3. MautÄndG) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 315 verkündet. Die Regelungen des Gesetzes treten 2024 in verschiedenen Stufen in Kraft.

Zum 01.07.2024 steht die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf mehr als 3,5 t an. Damit werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig.
Die Mautpflicht besteht gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen
•    die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
•    die für den Güterkraftverkehr verwendet werden (2. Alternative)
und deren zulässiges Gesamtgewicht ab dem 1. Juli 2024 über 3,5 t liegt (bislang mindesten 7,5 t). Dies gilt einschließlich Anhänger. Für die Begründung der Gebührenpflicht genügt eine der beiden Alternativen.
Diese Maut gilt sowohl für in- als auch für ausländische Fahrzeuge.

Geänderte Berechnungsgrundlage
Neu ist auch, dass seit Jahresbeginn für die Berechnung der Maut die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein) entscheidend ist und nicht mehr das eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG, Feld F.2). Die tzGm wird vom Hersteller angegeben und liegt in vielen Fällen über der bisherigen Grenze. Bei Fahrzeugkombinationen (Motorfahrzeug und Anhänger) sind beide Werte aus der jeweiligen Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F.1 zu addieren und die entsprechende Summe ist für die Einstufung der Gewichtsklasse ausschlaggebend. Fahrzeugkombinationen mit einer tzGm ab 7,5 t unterliegen nur dann der Mautpflicht, wenn allein das Motorfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 t aufweist.

Kopplung an den CO₂-Ausstoß
Bereits zum 01.12.2023 kam die Einführung der CO2-Differenzierung (Artikel 1 des 3. MautÄndG) zum Tragen. Damit ist die Lkw-Maut nun zusätzlich an den CO₂-Ausstoß gekoppelt. Die neuen Mautgebühren werden dementsprechend nach Fahrzeugklasse UND Emissionen differenziert.
Die Fahrzeuge werden dafür in fünf CO₂-Emissionsklassen eingruppiert.
Die CO₂-Emissionsklasse 5 („beste“) gilt für CO₂-emissionsfreie Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle). Fahrzeuge der CO₂-Emissionsklasse 5 müssen einen CO₂-Emissionswert von unter 1 g/km bzw. 1 g/kWh aufweisen.
Fahrzeuge der CO₂-Emissionsklassen 2 - 4 haben unterschiedliche Grenzwerte für CO₂-Emissionen. So erhalten alle Fahrzeuge, für die keine spezifischen CO₂-Emissionen dokumentiert sind (Erstzulassung vor dem 01.07.2019) oder die aktuell den CO₂-Referenzwert überschreiten, automatisch die CO₂-Emissionsklasse 1 („schlechteste“).
Für die bei den Mautdienstanbietern bereits registrierten Fahrzeuge erfolgte zu Jahresbeginn automatisch eine Einstufung in die CO2-Emissionsklasse 1. Für eine bessere Einstufung müssen Nachweise wie die Zulassungsbescheinigung Teil I, Kundeninformationen (CIF, Customer Information File), Übereinstimmungsbescheinigung (COC, Certificate of Conformity) oder andere geeignete Unterlagen) erbracht werden.
Die Geltungsdauer der CO2-Emissionsklassen 1, 4 und 5 ist unbegrenzt. Für die CO2-Emissionsklasse 2 und 3 findet hingegen alle sechs Jahre eine Neubewertung (Reklassifizierung) statt – gerechnet ab dem Datum der Erstzulassung.

Wer bleibt mautfrei?
Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t oder weniger bleiben weiterhin mautfrei, auch wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind.
Die Änderungen bei der Maut betreffen auch nicht die bisherigen Ausnahmeregelungen für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge nach § 1 Absatz 2 Nr. 6. Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG). Mautfrei bleibt also die in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben übliche Beförderung von Bedarfsgütern oder Erzeugnissen
•    für eigene Zwecke (Betrieb fährt nur für sich selber, alle Fahrzeuge sind befreit),
•    im Rahmen der Nachbarschaftshilfe (unentgeltlich, alle Fahrzeuge sind befreit),
•    im Rahmen eines Maschinenringes e. V. (Landwirt für Landwirt) im Umkreis von 75 Kilometern, nur mit Zugmaschinen (keine Sattelzugmaschinen) oder
•    mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h.
Außerdem bleiben sogenannte „Handwerksfahrten“ mautfrei. Das gilt allerdings nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter 7,5 t. Inwieweit der Transport von weiterverarbeiteten Land- und forstwirtschaftlichen Produkten unter die Handwerkerregelung fällt, ist aktuell noch nicht geklärt.

Meldung bei TollCollect
Toll Collect bietet die Möglichkeit, nicht mautpflichtige Fahrzeuge zu registrieren. Es besteht keine Registrierungspflicht – das Angebot ist freiwillig. Sie vermeiden damit aber unnötige Ausleitungen, Kontrollverfahren und Anhörungen. Für alle bereits registrierten Fahrzeuge werden die Gewichtsangaben laut TollCollect automatisch angepasst. Im Kundenportal von TollCollect können die Angaben überprüft werden.
Wichtig: Die Registrierung gilt maximal zwei Jahre. Sie kann anschließend verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.
Hier finden Sie das Formular zur Online-Registrierung nicht mautpflichtiger Fahrzeuge: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/omb_registrierung.html#/seite_1

Was kommt noch?
Bis 31.12.2025 bleiben Emissionsfreie Fahrzeuge vollständig mautbefreit.
Ab 01.01.26 besteht dann eine Mautpflicht für emissionsfreie Fahrzeuge, jedoch mit einem geminderten Mautsatz. Ausnahme: Emissionsfreie Fahrzeug mit einer tzGm von bis zu 4,25 t. Sie bleiben mautbefreit.

Über den Autor

Fachgruppe Obstbau

News & Infos

News & Infos

Wie ein Superfood-Hype ein Land verändert

Der Hype um die Blaubeere ist in Deutschland angekommen. Die Beeren sind überall: in Muffins, Kuchen, Shakes, Müsli, Pancakes! Die Nachfrage nach dem Superfood ist so hoch wie noch nie.

Atlas
6158
News & Infos

Fruchtwelt Bodensee

Vom 13. bis 15. Januar 2023 öffnet die außerplanmäßige Fruchtwelt Bodensee mit rund 280 Ausstellern ihre Tore. Parallel können Sie sich auf den 41. Bodensee-Obstbautagen bei zahlreichen Vorträgen und Podiumsdiskussionen zu aktuellen Fragestellungen des Erwerbsobstbaus informieren.

Fruchtwelt Bodensee
6077
News & Infos

Stechmann einstimmig im Amt des BOG-Vorsitzenden bestätigt

Vom 25. bis 26. Oktober 2022 tagte der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) in Berlin. Im Verlauf der Herbst-Sitzung haben die Delegierten den amtierenden Vorsitzenden Jens Stechmann einstimmig wiedergewählt. Er tritt nun seine vierte Amtszeit an.

Lilian Heim
5309
News & Infos

Apfelverteilaktion 2022

Zeit der deutschen Äpfel

Fachgruppe OBSTBAU
0
News & Infos

Gute Chancen für Birnen aus Deutschland

Birnen gehören fest in das Obstsortiment und sind Jahr für Jahr Bestandteil der Top-Ten der meistgekauften Obstarten in Deutschland. Der Anteil der Birnen im Einzelhandel, die zwischen Bodensee und Nordsee gewachsen sind, ist allerdings gering.

Ursula Schockemöhle
0
News & Infos

SUR: Gemeinsame Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme aus Südtirol, Deutschland und Österreich im Rahmen der Konsultationen zum Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115

Joerg Hilbers
0
News & Infos

„ZEIT DER DEUTSCHEN ÄPFEL“: Sehr gute Pressereaktionen, LEH enttäuschte

Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...

Joerg Hilbers,
6769
News & Infos

SUR - Gemeinsames Schreiben Italiens, Österreichs und Deutschlands an die zuständige EU-Kommissarin

Der Vorschlag für die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht nicht nur eine Reduktion des Pflanzenschutzes um 50 % vor...

Bundesfachgruppe Obstbau Deutschland, Bundes-Obstbauverband Österreich, Südtiroler Apfelkonsortium
5902
News & Infos

Fruchtwelt Bodensee in Friedrichshafen: Außerplanmäßiger Termin im Januar 2023

Eine informative Plattform für Europas Obstanbaubranche und das Brennereiwesen bietet die Fruchtwelt Bodensee vom 13. bis 15. Januar 2023. Damit wird der übliche Zweijahresturnus der Veranstaltung unterbrochen.

Fruchtwelt Bodensee
5432
News & Infos

Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V. ruft dazu auf, am Betriebsvergleich teilzunehmen

Vor dem Hintergrund der Energiekrise und der enormen Kostensteigerungen ruft das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau (ZBG) dazu auf, an seinem Halbjahresvergleich 2022 teilzunehmen - denn die Teilnahme am Halbjahresvergleich war noch nie so wichtig wie heute.

Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V.
5460
News & Infos

Existenzbedrohende Explosion der Energiekosten

Grüne Branche schlägt Alarm: „Versorgung mit heimischem Obst und Gemüse unsicher“

Deutscher Raiffeisenverband e.V.
4939
News & Infos

Eine gute Apfelernte mit großen und geschmacklich hervorragenden Äpfeln

Die Obstbauern am Bodensee haben gemeinsam mit Staatssekretärin Sabine Kurtz die diesjährige Apfelsaison eröffnet.

Obst vom Bodensee Marketing GmbH
5368
Anzeige