Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen. Dieser sogenannte „Erschwernisausgleich“ bedurfte jedoch der Zustimmung aus Brüssel. Die EU-Kommission hat diese Genehmigung nun endlich erteilt, allerdings ist die Gewährung eines Ausgleichs nur bis Ende 2027 befristet. Die Ausgleichsregelung darf für Flächen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen angewandt werden.
Der Ausgleich beträgt 382 €/ha für produktiv genutztes Ackerland und 1.527 €/ha produktiv genutzter Dauerkulturen. Entsprechende Anträge auf Gewährung des Erschwernisausgleichs für das Jahr 2022 konnten bereits im Rahmen der Beantragung der GAP-Prämien gestellt werden. Nach Veröffentlichung der Entscheidung der EU-Kommission und der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht können die entsprechenden Beträge nun zeitnah ausgezahlt werden. Allerdings deckt der Erschwernisausgleich bei flächenmäßig stark betroffenen Betrieben kaum den entstandenen Einnahmeausfall ab. Deshalb besteht von Seiten des Berufsstandes weiterhin die Forderung, dass pflanzenschutzrechtlich zulässige Ausnahmen möglich bleiben.
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.
Am 2. Dezember 2022 hat sich der Bundestag in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Johannes Bliestle ist neuer ehrenamtlicher Vorsitzender der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO). Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 24. November 2022 den 57-jährigen Geschäftsführer der Reichenau Gemüse eG einstimmig gewählt.
Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin für Obst, im Gespräch mit Verbandsvertretern des Landesverbandes Obstbau Westfalen-Lippe auf dem Obstanbaubetrieb Drees in Coesfeld-Lette.
Die in der Diskussion immer wieder aufflammende Corona-Pandemie und insbesondere der Krieg in der Ukraine, mit seinen Auswirkungen auf die Wirtschaft und damit letztlich auf das Konsumverhalten, verunsichern die Obstbranche massiv.