Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen. Dieser sogenannte „Erschwernisausgleich“ bedurfte jedoch der Zustimmung aus Brüssel. Die EU-Kommission hat diese Genehmigung nun endlich erteilt, allerdings ist die Gewährung eines Ausgleichs nur bis Ende 2027 befristet. Die Ausgleichsregelung darf für Flächen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen angewandt werden.
Der Ausgleich beträgt 382 €/ha für produktiv genutztes Ackerland und 1.527 €/ha produktiv genutzter Dauerkulturen. Entsprechende Anträge auf Gewährung des Erschwernisausgleichs für das Jahr 2022 konnten bereits im Rahmen der Beantragung der GAP-Prämien gestellt werden. Nach Veröffentlichung der Entscheidung der EU-Kommission und der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht können die entsprechenden Beträge nun zeitnah ausgezahlt werden. Allerdings deckt der Erschwernisausgleich bei flächenmäßig stark betroffenen Betrieben kaum den entstandenen Einnahmeausfall ab. Deshalb besteht von Seiten des Berufsstandes weiterhin die Forderung, dass pflanzenschutzrechtlich zulässige Ausnahmen möglich bleiben.
Seit einigen Jahren geistert eine erschreckende Zahl durch zahlreiche Medien, aber auch durch staatliche Dokumente: 385 Millionen Menschen weltweit erleiden angeblich jedes Jahr Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel. Aber stimmt die Zahl überhaupt?
Ein Ökonom der University of California prophezeit, dass ein Handelskrieg zwischen den Vereinigten Staaten und China für den Bundesstaat zu Handelsverlusten in Höhe von einer Milliarde US-Dollar pro Jahr führen könnte.
Transparente, regionale und nachhaltige Lebensmittelerzeugung ist für viele Verbraucher zunehmend wichtig. Dabei besagt der Ernährungsreport 2024 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass 77 % der Deutschen darauf achten, dass ihre Lebensmittel aus ihrer Region kommen.
Forschung in der Land- und Forstwirtschaft ist wichtig, unter anderem um auch in Zukunft genug Lebensmittel für alle zu produzieren, trotz Klimawandels und begrenzter Ressourcen. Forschung hilft, Ernten zu verbessern, wirtschaftlich erfolgreich zu sein und die Umwelt zu schonen.
Der Weg ist endlich frei für Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe. Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat am 11.11.2024 die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ unterzeichnet.
Anlässlich des diesjährigen Landeserntedankfestes am 6. Oktober 2024 in Mühlhausen wirft das Thüringer Landesamt für Statistik traditionell einen Blick auf die verfügbaren Ergebnisse des aktuellen Erntejahres. Die erzielten Hektarerträge für Feldfrüchte fielen je nach Fruchtart differenziert aus.
Die Sozialgerichte argumentieren bei Sozialversicherungsprüfungen immer häufiger zu Gunsten der Arbeitgeber und zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung. Ausgangssituation äußerst belastend: Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sind für Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften häufig mit Stress verbunden.
Die italienische Regierung will die Vorschriften für die Beschäftigung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten überarbeiten. Das Kabinett hat am 2. Oktober eine Anpassung der derzeit geltenden Vorschriften beschlossen.
Unter dem Link https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/UTPs_5 wird auch dieses Jahr wieder vertraulich nach den Erfahrungen der Lieferanten der verschiedenen Stufen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette gefragt.
Mit Sorge blickt der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die gesunkenen Ausbildungszahlen im Gärtnerberuf. „Die Fachrichtungen sind grundsätzlich stabil, die Gründe des Rückgangs liegen bei weniger Berufsanwärterinnen und -anwärtern auf dem Markt“, betont Georg Boekels Vorsitzender des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung.