Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen. Dieser sogenannte „Erschwernisausgleich“ bedurfte jedoch der Zustimmung aus Brüssel. Die EU-Kommission hat diese Genehmigung nun endlich erteilt, allerdings ist die Gewährung eines Ausgleichs nur bis Ende 2027 befristet. Die Ausgleichsregelung darf für Flächen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen angewandt werden.
Der Ausgleich beträgt 382 €/ha für produktiv genutztes Ackerland und 1.527 €/ha produktiv genutzter Dauerkulturen. Entsprechende Anträge auf Gewährung des Erschwernisausgleichs für das Jahr 2022 konnten bereits im Rahmen der Beantragung der GAP-Prämien gestellt werden. Nach Veröffentlichung der Entscheidung der EU-Kommission und der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht können die entsprechenden Beträge nun zeitnah ausgezahlt werden. Allerdings deckt der Erschwernisausgleich bei flächenmäßig stark betroffenen Betrieben kaum den entstandenen Einnahmeausfall ab. Deshalb besteht von Seiten des Berufsstandes weiterhin die Forderung, dass pflanzenschutzrechtlich zulässige Ausnahmen möglich bleiben.
Martin Hahn MdL, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bezieht Position zu Mindestlohn, Saisonarbeitskräften und weiteren drängenden Themen des Obstbaus.
Die deutsche Kirschernte läuft auf Hochtouren. Dabei befinden sich die Preise im indirekten Absatz auf einem extrem niedrigen und für Erzeuger ruinösem Niveau.
Wie können wir gartenbauliche Kulturen nachhaltig anbauen und dabei Wasser und Nährstoffe effizient nutzen? Wie kann man mit innovativen Anbaumethoden dem Klimawandel begegnen und gleichzeitig die Produktivität steigern?
Die EU-Kommission hat kürzlich entschieden, wie die 540 Mio. Euro aus der Agrarreserve zur Abfederung der aktuellen Preiskrise bei Düngemitteln auf die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen.
Die neue europäische Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) bringt weitreichende Änderungen für die gesamte Agrarbranche mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten neue Spielregeln, die besonders die Verantwortlichkeiten und die Dokumentation von Verpackungen betreffen.
Der Obstbau gehört naturgemäß zu den Kulturen, die in besonderem Maße von der Witterung abhängig sind. Umso härter trifft uns der Klimawandel. Wetterextreme treten häufiger auf, erreichen neue Intensitäten und treffen unsere Kulturen in immer empfindlicheren Entwicklungsstadien. Gleichzeitig verändern sich die Betriebe.
Das Alte Land wurde in diesem Jahr bereits dreimal von schweren Hagelunwettern getroffen. Nach den Schadentagen am 4. Juni, 9. Juni und zuletzt am 1. Juli ziehen die Vereinigte Hagel und die Fachverbände des Obstbaus eine ernüchternde Zwischenbilanz. Die Schäden im größten zusammenhängenden Obstanbaugebiet Deutschlands werden inzwischen auf mehr als 30 Millionen Euro geschätzt.
Was vor über 30 Jahren als Antwort auf ansteigende Anforderungen in der Versicherungslandschaft begann, ist heute ein bewährtes Erfolgsmodell. Seit 1995 bündeln die Gartenbau-Versicherung VVaG und die Vereinigte Hagelversicherung VVaG in dieser strategischen Partnerschaft ihre Kompetenzen – und setzen dabei konsequent auf das Prinzip: gemeinsam stark, individuell spezialisiert.
Das Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen in Braunschweig führt noch bis zum 15. Juli 2026 eine wissenschaftliche Umfrage unter Landwirten durch.
Die Türkei produziert jährlich etwa 700.000 Tonnen Kirschen und ist damit der weltweit größte Kirschenproduzent. Die Exportmengen liegen in der Regel zwischen 60.000 und 70.000 Tonnen.
Spaniens Exporte von Beeren beliefen sich 2025 auf insgesamt 426.527 Tonnen und erreichten einen Wert von 2,114 Milliarden EUR. Damit festigen die spanischen Erzeuger ihre Bedeutung auf dem Exportmarkt.