Saisonarbeitskräfte sollen ab dem kommenden Jahr 90 anstatt wie bislang nur 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor.
Die neue Regelung soll für Erntehelfer auf Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetrieben gelten, sofern diese zwischen dem 1. März und einschließlich dem 31. Oktober eines Kalenderjahres arbeiten. Laut BMAS sollen auf diese Weise die Betriebe entlastet und dadurch auch den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse in Deutschland gesteigert werden.
Dem Referentenentwurf zufolge schöpfen aktuell weniger als 100.000 Saisonarbeitskräfte die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung aus.
Zu diesem Entwurf positioniert sich die Bundesfachgruppe Obstbau wie folgt: Der vorgesehene Zeitraum für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung mit weiterhin lediglich drei Monaten und mit Ausnahme der Beschäftigung vom 1.11. bis 1.3. ist für den Obstanbau kaum praktikabel. Viele Saisonarbeiten wie Pflanzung und Aufbereitung finden hier auch über den Spätherbst und Winter statt. Daher gibt es von Seiten des Berufsstandes den dringenden Appell, diesen Zeitraum zu verlängern.
Von immenser Bedeutung ist außerdem die rechtssichere Ausgestaltung der Berufsmäßigkeitsprüfung. Dringend notwendig ist deshalb die Streichung der fehlenden Berufsmäßigkeit als Voraussetzung bei einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung. Beschäftigungen, die maximal vier Monate oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden, sollten künftig in jedem Fall versicherungsfrei sein.
Mit dem Deutschen Innovationspreis Gartenbau werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jedes Jahr hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau ausgezeichnet. Ab jetzt können sich Betriebe für 2025 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 17. März 2025.
Mit dem Deutschen Innovationspreis Gartenbau werden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jedes Jahr hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau ausgezeichnet. Ab jetzt können sich Betriebe für 2025 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 17. März 2025.
Seit einigen Jahren geistert eine erschreckende Zahl durch zahlreiche Medien, aber auch durch staatliche Dokumente: 385 Millionen Menschen weltweit erleiden angeblich jedes Jahr Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel. Aber stimmt die Zahl überhaupt?
Ein Ökonom der University of California prophezeit, dass ein Handelskrieg zwischen den Vereinigten Staaten und China für den Bundesstaat zu Handelsverlusten in Höhe von einer Milliarde US-Dollar pro Jahr führen könnte.
Transparente, regionale und nachhaltige Lebensmittelerzeugung ist für viele Verbraucher zunehmend wichtig. Dabei besagt der Ernährungsreport 2024 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dass 77 % der Deutschen darauf achten, dass ihre Lebensmittel aus ihrer Region kommen.
Forschung in der Land- und Forstwirtschaft ist wichtig, unter anderem um auch in Zukunft genug Lebensmittel für alle zu produzieren, trotz Klimawandels und begrenzter Ressourcen. Forschung hilft, Ernten zu verbessern, wirtschaftlich erfolgreich zu sein und die Umwelt zu schonen.
Der Weg ist endlich frei für Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe. Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat am 11.11.2024 die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ unterzeichnet.
Anlässlich des diesjährigen Landeserntedankfestes am 6. Oktober 2024 in Mühlhausen wirft das Thüringer Landesamt für Statistik traditionell einen Blick auf die verfügbaren Ergebnisse des aktuellen Erntejahres. Die erzielten Hektarerträge für Feldfrüchte fielen je nach Fruchtart differenziert aus.
Die Sozialgerichte argumentieren bei Sozialversicherungsprüfungen immer häufiger zu Gunsten der Arbeitgeber und zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung. Ausgangssituation äußerst belastend: Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sind für Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften häufig mit Stress verbunden.
Die italienische Regierung will die Vorschriften für die Beschäftigung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten überarbeiten. Das Kabinett hat am 2. Oktober eine Anpassung der derzeit geltenden Vorschriften beschlossen.
Unter dem Link https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/UTPs_5 wird auch dieses Jahr wieder vertraulich nach den Erfahrungen der Lieferanten der verschiedenen Stufen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette gefragt.
Mit Sorge blickt der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die gesunkenen Ausbildungszahlen im Gärtnerberuf. „Die Fachrichtungen sind grundsätzlich stabil, die Gründe des Rückgangs liegen bei weniger Berufsanwärterinnen und -anwärtern auf dem Markt“, betont Georg Boekels Vorsitzender des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung.