Saisonarbeitskräfte sollen ab dem kommenden Jahr 90 anstatt wie bislang nur 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor.
Die neue Regelung soll für Erntehelfer auf Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetrieben gelten, sofern diese zwischen dem 1. März und einschließlich dem 31. Oktober eines Kalenderjahres arbeiten. Laut BMAS sollen auf diese Weise die Betriebe entlastet und dadurch auch den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse in Deutschland gesteigert werden.
Dem Referentenentwurf zufolge schöpfen aktuell weniger als 100.000 Saisonarbeitskräfte die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung aus.
Zu diesem Entwurf positioniert sich die Bundesfachgruppe Obstbau wie folgt: Der vorgesehene Zeitraum für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung mit weiterhin lediglich drei Monaten und mit Ausnahme der Beschäftigung vom 1.11. bis 1.3. ist für den Obstanbau kaum praktikabel. Viele Saisonarbeiten wie Pflanzung und Aufbereitung finden hier auch über den Spätherbst und Winter statt. Daher gibt es von Seiten des Berufsstandes den dringenden Appell, diesen Zeitraum zu verlängern.
Von immenser Bedeutung ist außerdem die rechtssichere Ausgestaltung der Berufsmäßigkeitsprüfung. Dringend notwendig ist deshalb die Streichung der fehlenden Berufsmäßigkeit als Voraussetzung bei einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung. Beschäftigungen, die maximal vier Monate oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden, sollten künftig in jedem Fall versicherungsfrei sein.
Das Assoziierungsabkommen der EU mit Marokko trifft auf massiven Widerstand der Europäischen Branchenvertreter. Zahlreiche Verbände schlagen Alarm. Grund ist die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Überarbeitung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko...
Laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Rabobank wurde in Australien mit der großflächigen Neuanpflanzung von Mandelplantagen begonnen, um die steigende lokale und globale Nachfrage nach der beliebten Nuss zu befriedigen.
Die Ernte der ersten griechischen Erdbeeren in der Region Ilia verläuft derzeit außerordentlich gut. Die Exporte werden zudem weder durch die Traktorblockaden, die sich über ganz Griechenland ausgebreitet haben, noch durch die Zollstellen an den nördlichen Grenzen des Landes behindert, da andere Exportwege genutzt werden.
Nach einem Bericht von Agrar-Europe (AgE) zeigen sich die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten offen für einen weiteren Aufschub der neuen Aufzeichnungspflichten bei Pflanzenschutzanwendungen.
Der Thüringische Agrarstaatssekretär Marcus Malsch sieht Vietnam als künftigen „Premiumpartner“ Thüringens bei Fachkräftegewinnung und Technologietransfer in der Landwirtschaft.
Mit der Freiwilligen QS-Inspektion Nachhaltigkeit (FIN) hat QS eine branchenweite Lösung für die gesamte Wertschöpfungskette von Obst, Gemüse und Kartoffeln geschaffen.
Im Trilog zwischen die Europäischer Kommission, dem EU-Parlament und der Ratspräsidentschaft wurde eine Einigung zum Vereinfachungspaket der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erzielt. Künftig gilt: mehr Vertrauen in die Praxis statt endlosem Papierkram. Betriebe sollen entlastet, Kontrollen reduziert und Verantwortung gestärkt werden.
Betriebe können ab sofort wieder Zuschüsse für Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen zum weitgehenden Eigenverbrauch, in Energieeffizienzmaßnahmen bei Wirtschaftsgebäuden sowie in stationäre und mobile Technik beantragen.
Am 18. November wurde in der italienischen Provinz Trient ein Meilenstein für nachhaltige Logistik gesetzt: Die weltweit erste Seilbahn für den Apfeltransport nahm offiziell ihren Betrieb auf.
Die aktuelle Tatort-Folge „Letzte Ernte“ hat in unserer Branche für große Irritation gesorgt. Die Darstellung des Obstbaus vermittelt ein verzerrtes Bild unserer Arbeit und trägt zur Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei.
Ergebnisse einer Studie zum Vergleich bestehender Standards zur CO2-Bilanzierung auf Erzeugerbetrieben zeigen, dass insbesondere der "Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen" (BEK) die vom QS-Fachbeirat Obst, Gemüse, Kartoffeln definierten Rahmenbedingungen für eine Branchenlösung erfüllt.