Saisonarbeitskräfte sollen ab dem kommenden Jahr 90 anstatt wie bislang nur 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor.
Die neue Regelung soll für Erntehelfer auf Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetrieben gelten, sofern diese zwischen dem 1. März und einschließlich dem 31. Oktober eines Kalenderjahres arbeiten. Laut BMAS sollen auf diese Weise die Betriebe entlastet und dadurch auch den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse in Deutschland gesteigert werden.
Dem Referentenentwurf zufolge schöpfen aktuell weniger als 100.000 Saisonarbeitskräfte die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung aus.
Zu diesem Entwurf positioniert sich die Bundesfachgruppe Obstbau wie folgt: Der vorgesehene Zeitraum für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung mit weiterhin lediglich drei Monaten und mit Ausnahme der Beschäftigung vom 1.11. bis 1.3. ist für den Obstanbau kaum praktikabel. Viele Saisonarbeiten wie Pflanzung und Aufbereitung finden hier auch über den Spätherbst und Winter statt. Daher gibt es von Seiten des Berufsstandes den dringenden Appell, diesen Zeitraum zu verlängern.
Von immenser Bedeutung ist außerdem die rechtssichere Ausgestaltung der Berufsmäßigkeitsprüfung. Dringend notwendig ist deshalb die Streichung der fehlenden Berufsmäßigkeit als Voraussetzung bei einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung. Beschäftigungen, die maximal vier Monate oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden, sollten künftig in jedem Fall versicherungsfrei sein.
Der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) warnt vor falschen Schnellschüssen bei der Wasserversorgung von Obstkulturen in Deutschland. Die vom Niedersächsischen Umweltminister Meyer angestellten Überlegungen, den Anbau von Sonderkulturen wie Erdbeeren aufgrund ihres höheren Wasserbedarfs zu verbieten...
Am 20. Juni 2023 fand in Österreich der Jahreskongress des Europäischen Bioobst-Forums (EBF) statt. Als Ergebnis wurde eine erste Ernteprognose 2023 für Bioäpfel herausgegeben. Prognostiziert wird ein Minus von 3% im Vergleich zum Vorjahr. Aber diese sehr frühe Prognose ist nur als Richtwert zu betrachten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben.
Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde stellt die deutschen Obst- und Gemüsebaubetriebe vor enorme Herausforderungen, denn die Lohnkosten für Saisonarbeitskräfte steigen damit weiter.
Gibt es zu viele oder zu wenige Pflanzenschutzmittel? Die neue Engpass-Analyse im Pflanzenschutz-Informationssystem „PS Info“ bietet einen kostenlosen Faktencheck zu aktuellen und historischen Zulassungen. Damit ist eine fachlich informierte Debatte möglich.
Nach den Spätfrösten im April haben nun fast schon erwartungsgemäß Hagel, Sturm und Starkregen zugeschlagen. Ein Sturmtief wütete Ende am ersten Maiwochenende vor allem in einem Streifen von Ehingen (Donau) über Ulm und Augsburg bis nach München. Aber auch der Breisgau sowie Teile von Nordrhein-Westfalen und Nordhessen waren betroffen.
Mit der Überreichung der Förderurkunden durch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Dr. Ophelia Nick wurde der offizielle Startschuss für das Modell- und Demonstrationsvorhaben "Maßnahmen zur Stärkung der funktionellen Biodiversität für eine nachhaltige Produktion im Obstanbau (FUBIOO)" gegeben.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Empfehlung herausgegeben, wie die Gebrauchsanleitungen von Pflanzenschutzmitteln einheitlich und übersichtlich gestaltet werden können.
Anlässlich der 30. ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung der VEREINIGTEN HAGEL Ende Mai richtete sich der Blick auf das vergangene Geschäfts- und Schadenjahr. Vorstandsvorsitzender Dr. Rainer Langner konnte berichten, dass die Gesellschaft bei allen relevanten Kennzahlen weiter gewachsen ist.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.