Saisonarbeitskräfte sollen ab dem kommenden Jahr 90 anstatt wie bislang nur 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor.
Die neue Regelung soll für Erntehelfer auf Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetrieben gelten, sofern diese zwischen dem 1. März und einschließlich dem 31. Oktober eines Kalenderjahres arbeiten. Laut BMAS sollen auf diese Weise die Betriebe entlastet und dadurch auch den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse in Deutschland gesteigert werden.
Dem Referentenentwurf zufolge schöpfen aktuell weniger als 100.000 Saisonarbeitskräfte die zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung aus.
Zu diesem Entwurf positioniert sich die Bundesfachgruppe Obstbau wie folgt: Der vorgesehene Zeitraum für die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung mit weiterhin lediglich drei Monaten und mit Ausnahme der Beschäftigung vom 1.11. bis 1.3. ist für den Obstanbau kaum praktikabel. Viele Saisonarbeiten wie Pflanzung und Aufbereitung finden hier auch über den Spätherbst und Winter statt. Daher gibt es von Seiten des Berufsstandes den dringenden Appell, diesen Zeitraum zu verlängern.
Von immenser Bedeutung ist außerdem die rechtssichere Ausgestaltung der Berufsmäßigkeitsprüfung. Dringend notwendig ist deshalb die Streichung der fehlenden Berufsmäßigkeit als Voraussetzung bei einer versicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung. Beschäftigungen, die maximal vier Monate oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr ausgeübt werden, sollten künftig in jedem Fall versicherungsfrei sein.
Der Großkonzern Bayer setzt sein Konzept, Komplettlösungen für Landwirte zu bieten, weiter um und erweitert sein Obst- und Gemüsegeschäft um Erdbeeren.
Wer seine Anbauflächen gegen Schäden durch Starkregen, Spätfröste, Dürre und Co absichert, erhält in Bayern ab diesem Jahr einen Zuschuss von bis zu 50 % der Versicherungsprämie. Bayern ist damit Vorreiter in Deutschland und bietet als einziges Bundesland eine breite Förderung der Mehrgefahrenversicherung an.
Die Bundestagsabgeordnete Dr. Anne Monika Spallek ist in ihrer Partei Bündnis90/Die Grünen u.a. zuständig für den Obstbau. Sie hat sich in den vergangenen zwei Jahren auf vielen Betriebsbesuchen intensiv mit den Strukturen und Problemen des deutschen Obstbaus beschäftigt. OBSTBAU hat ihr Fragen zu den drängendsten berufsständischen Themen geschickt. Lesen Sie hier ihre Antworten.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bedauert die gesunkenen Ausbildungszahlen im Gärtnerberuf. Die berufsständische Vertretung aller Gärtner sieht die Politik gefordert, die Attraktivität von dualer Ausbildung in den Grünen Berufen zu stärken.
Die schwierige bis dramatische Situation vieler Obstbaubetriebe ist von der Politik erkannt worden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit dem Geld aus dem dritten Hilfspaket der EU-Agrarreserve vor allem die deutschen Obsterzeuger unterstützen.
Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen.
Das Bundeskabinett hat die von Minister Cem Özdemir vorlegte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) und die Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für einen klaren Rechtsrahmen, mit dem Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können.
Wenn große Mengen und gute Qualität nicht reichen: Wettbewerbsdruck und unzureichende Nachfrage machen der französischen Steinobstbranche in diesem Sommer zu schaffen.
Um dauerhaft und flächendeckend eine biodiversitätsfreundlichere Agrarlandschaft zu erreichen, ist die intensive und konstruktive Kommunikation zwischen allen beteiligten Akteuren aus Landwirtschaft und Naturschutz (Verbände, Behörden, Praxis, Wissenschaft etc.) eine zentrale Voraussetzung.
Eine gesicherte Wasserversorgung wird in den kommenden Jahren mehr denn je zur Grundvoraussetzung für einen wirtschaftlich erfolgreichen Obstanbau in Deutschland werden. Gleichzeitig sind die Genehmigungsverfahren kompliziert, auch, weil viele Behörden den ökologischen Nutzen von Bewässerungsstrukturen – insbesondere in Trockengebieten, nach wie vor verkennen.
Auch wenn die EU-Behörde Efsa nach den umfangreichsten Untersuchungen aller Zeiten den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat für weitgehend unbedenklich erklärt hat, bedeutet dies per se nicht, dass Glyphosat in Deutschland eine Zukunft hat.