Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben. Diese Einschätzung sei Ergebnis der über dreijährigen Arbeit von Dutzenden Wissenschaftlern der EFSA und der Mitgliedstaaten. Denn anlässlich des regulären Zulassungsendes von Glyphosat hat die EU die Risiken des Glyphosateinsatzes noch einmal umfangreich wissenschaftlich bewerten lassen.
Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), hatten das Herbizid bereits als nicht krebserregend eingestuft. Die ECHA war 2022 in ihrer Gefahrenbewertung von Glyphosat zu dem Schluss gekommen, dass der Wirkstoff die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt. Nun sind auch die vier prüfenden nationalen Sicherheitsbehörden ANSES (Frankreich), Ctgb (Niederlande), Kemi (Schweden) und Nebih (Ungarn) sind einstimmig zu dem Fazit gekommen, dass in allen zur erneuten Zulassung beantragten Indikationen (Einsatzgebieten) eine sichere Anwendung glyphosathaltiger Produkte möglich ist.
Mit der Bewertung der EFSA tritt der Wiederzulassungsprozess von Glyphosat in der EU in seine finale Phase. Auf Grundlage der Schlussfolgerungen der Behörde wird die EU-Kommission nun einen Verordnungsentwurf über die Verlängerung oder Nichtverlängerung der Zulassung des Wirkstoffs ausarbeiten. Die Mitgliedsstaaten werden voraussichtlich im dritten Quartal darüber abstimmen. Die Zulassung von Glyphosat in der EU läuft noch bis zum 15. Dezember dieses Jahres.
Die Bundesfachgruppe Obstbau hofft nun auf eine frische, ergebnisoffene Diskussion. „Statt politischer Bauchentscheidungen brauchen wir eine Diskussion auf Basis der Fakten“, fordert Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe. Die Einschätzung der EFSA, sollte einen Schlusspunkt unter die langwierigen Prüfungen setzen. Dass die im Obstbau übliche Baumstreifenbehandlung mit Glyphosat die zu schützenden Insekten nicht beeinträchtigt, konnte mittlerweile in mehreren wissenschaftlichen Projekten nachgewiesen werden.
Seit über 20 Jahren laufen an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim Anbau- und Sortenversuche mit Kiwibeeren oder „Mini-Kiwi“ (Actinidia arguta).
Die EU-Kommission hat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine neue Pflanzenschutzverordnung vorgelegt (SUD), s. auch Pressemitteilung der Europäischen Kommission im Anhang.
Die BLE veröffentlicht wöchentlich eine Marktbeobachtung von Obst und Gemüse mit Beiträgen von den Großmärkten Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, München und Berlin.
(ZVG) Mit großer Sorge hat der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) die heutige Abstimmung im Bundesrat zur EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, dem sogenannten Lieferkettengesetz, verfolgt.
Der Weg ist frei für das erste von zwei zielgerichteten Hilfsprogrammen für die Landwirtinnen und Landwirte, die besonders unter den Folgen des Ukraine-Kriegs leiden:.