Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben. Diese Einschätzung sei Ergebnis der über dreijährigen Arbeit von Dutzenden Wissenschaftlern der EFSA und der Mitgliedstaaten. Denn anlässlich des regulären Zulassungsendes von Glyphosat hat die EU die Risiken des Glyphosateinsatzes noch einmal umfangreich wissenschaftlich bewerten lassen.
Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), hatten das Herbizid bereits als nicht krebserregend eingestuft. Die ECHA war 2022 in ihrer Gefahrenbewertung von Glyphosat zu dem Schluss gekommen, dass der Wirkstoff die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt. Nun sind auch die vier prüfenden nationalen Sicherheitsbehörden ANSES (Frankreich), Ctgb (Niederlande), Kemi (Schweden) und Nebih (Ungarn) sind einstimmig zu dem Fazit gekommen, dass in allen zur erneuten Zulassung beantragten Indikationen (Einsatzgebieten) eine sichere Anwendung glyphosathaltiger Produkte möglich ist.
Mit der Bewertung der EFSA tritt der Wiederzulassungsprozess von Glyphosat in der EU in seine finale Phase. Auf Grundlage der Schlussfolgerungen der Behörde wird die EU-Kommission nun einen Verordnungsentwurf über die Verlängerung oder Nichtverlängerung der Zulassung des Wirkstoffs ausarbeiten. Die Mitgliedsstaaten werden voraussichtlich im dritten Quartal darüber abstimmen. Die Zulassung von Glyphosat in der EU läuft noch bis zum 15. Dezember dieses Jahres.
Die Bundesfachgruppe Obstbau hofft nun auf eine frische, ergebnisoffene Diskussion. „Statt politischer Bauchentscheidungen brauchen wir eine Diskussion auf Basis der Fakten“, fordert Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe. Die Einschätzung der EFSA, sollte einen Schlusspunkt unter die langwierigen Prüfungen setzen. Dass die im Obstbau übliche Baumstreifenbehandlung mit Glyphosat die zu schützenden Insekten nicht beeinträchtigt, konnte mittlerweile in mehreren wissenschaftlichen Projekten nachgewiesen werden.
Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 ihren Vorschlag für eine Verpackungsverordnung veröffentlicht. Erst kürzlich hat der ZVG im Rahmen der Anhörung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine Stellungnahme dazu abgegeben.
“Obstsalat” ist der neue Podcast der Fachgruppe Obstbau. Joerg Hilbers und Jens Stechmann diskutieren in der ersten Ausgabe über das Klageverfahren der Bundesfachgruppe Obstbau zum Glyphosat-Verbot in Wasserschutzgebieten. Außerdem informieren sie über den Zulassungsstand des Fungizids Captan und über die Kampagne zur Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Erdbeeren.
Mit deutlicher Ablehnung reagiert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf die Änderungsvorschläge der EU-Abgeordneten und Berichterstatterin Sarah Wiener zur neuen Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Sustainable Use Regulation – SUR).
Vom 22. bis 23. März 2023 diskutierten die Mitglieder der Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse (BVEO) über die Schwerpunkte der aktuellen Markt- und Förderentwicklung des Sektors.
Mit einem neuen Service-Angebot für Ausbildungsbetriebe möchte der ZVG die Arbeit in den Landesverbänden unterstützen. Am 28. April startet die neue Reihe „Digitaler Toolsnack“.
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt.
Der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Georg Boekels, hat die Vorwürfe von Maria Noichl, Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Abgeordneten im Europaparlament, „auf das Schärfste zurückgewiesen.