Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine Einwände gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat in der Europäischen Union. In der Neubewertung des Wirkstoffs in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier sowie für die Umwelt wurden keine kritischen Bereiche festgestellt, die Anlass zur Sorge geben. Diese Einschätzung sei Ergebnis der über dreijährigen Arbeit von Dutzenden Wissenschaftlern der EFSA und der Mitgliedstaaten. Denn anlässlich des regulären Zulassungsendes von Glyphosat hat die EU die Risiken des Glyphosateinsatzes noch einmal umfangreich wissenschaftlich bewerten lassen.
Behörden weltweit, darunter die US-Umweltbehörde und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), hatten das Herbizid bereits als nicht krebserregend eingestuft. Die ECHA war 2022 in ihrer Gefahrenbewertung von Glyphosat zu dem Schluss gekommen, dass der Wirkstoff die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserregender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt. Nun sind auch die vier prüfenden nationalen Sicherheitsbehörden ANSES (Frankreich), Ctgb (Niederlande), Kemi (Schweden) und Nebih (Ungarn) sind einstimmig zu dem Fazit gekommen, dass in allen zur erneuten Zulassung beantragten Indikationen (Einsatzgebieten) eine sichere Anwendung glyphosathaltiger Produkte möglich ist.
Mit der Bewertung der EFSA tritt der Wiederzulassungsprozess von Glyphosat in der EU in seine finale Phase. Auf Grundlage der Schlussfolgerungen der Behörde wird die EU-Kommission nun einen Verordnungsentwurf über die Verlängerung oder Nichtverlängerung der Zulassung des Wirkstoffs ausarbeiten. Die Mitgliedsstaaten werden voraussichtlich im dritten Quartal darüber abstimmen. Die Zulassung von Glyphosat in der EU läuft noch bis zum 15. Dezember dieses Jahres.
Die Bundesfachgruppe Obstbau hofft nun auf eine frische, ergebnisoffene Diskussion. „Statt politischer Bauchentscheidungen brauchen wir eine Diskussion auf Basis der Fakten“, fordert Joerg Hilbers, Geschäftsführer der Bundesfachgruppe. Die Einschätzung der EFSA, sollte einen Schlusspunkt unter die langwierigen Prüfungen setzen. Dass die im Obstbau übliche Baumstreifenbehandlung mit Glyphosat die zu schützenden Insekten nicht beeinträchtigt, konnte mittlerweile in mehreren wissenschaftlichen Projekten nachgewiesen werden.
Das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Forschungsprojekt »Smarte Automatisierungssysteme und -services für den Obstanbau an der Niederelbe« (=SAMSON) wurde nun offiziell gestartet.
Mit Sorge nimmt der Berufsstand die neuen Ausbildungszahlen im Gartenbau zur Kenntnis. Laut BiBB-Auswertung ging die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge mit Stichtag 30. September 2022 um 13,1 % zurück.
Auf Basis einer Pressemeldung des „Umweltinstituts München“ haben kürzlich die Süddeutsche Zeitung, der Bayerische Rundfunk und der (neue) Tagesschau-Podcast „11 KM“ die Apfelproduktion an den Pranger gestellt.
Im Rahmen des sog. „Insektenschutzpakets“, wurden Anwendungsverbote für Herbizide und Insektizide in Naturschutzgebieten ausgesprochen. Noch im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe beschlossen.
In der Alterssicherung der Landwirte (AdL) gelten ab 2023 neue Beiträge. In den alten Bundesländern steigt der für Unternehmer geltende Beitrag um 16 Euro auf 286 Euro (Vorjahr: 270 Euro) im Monat.